VG Wort und VG Bild-Kunst-Rückzahlungen Bürgschaften für Verlage: Härtefallfonds der Börsenvereinsgruppe bietet Hilfe an

Die Frist für die Rückzahlungen an die VG Wort und VG Bild-Kunst ist abgelaufen. Die meisten der 1.900 Verlage, die am Verzichtsverfahren hinsichtlich der Autorenforderungen teilgenommen haben, haben ihre Restforderungen bereits beglichen.

Rund 250 Verlage, die wirtschaftlich nicht in der Lage sind, die Summe sofort zurückzuzahlen, haben bei den Verwertungsgesellschaften einen Antrag auf Stundung oder Ratenzahlung gestellt. Zahlreiche davon wurden bereits positiv beschieden. Wird ein Antrag allerdings abgelehnt, kann ein Verlag die Raten nicht in ausreichender Höhe oder eine oder mehrere Raten gar nicht bezahlen, kann er Unterstützung durch den Härtefallfonds der Börsenvereinsgruppe beantragen. Inzwischen liegen nun erste Anträge von Verlagen vor.

Der Härtefallfonds umfasst derzeit eine mittlere sechsstellige Euro-Summe. Der Börsenverein, die MVB und die Frankfurter Buchmesse haben zu gleichen Teilen insgesamt 90.000 Euro eingezahlt. Die Verlage C.H.Beck und der Kommunal- und Schul-Verlag stellen die Beträge, auf die ihre Autorinnen und Autoren verzichtet haben, dem Fonds zur Verfügung.

Mit den vorhandenen Geldern aus dem Härtefallfonds übernimmt der Börsenverein für die Verlage Bürgschaften gegenüber der VG Wort oder der VG Bild-Kunst. Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins: „Durch die Übernahme von Bürgschaften können wir deutlich mehr Verlagen helfen, als wenn wir einzelne Forderungen begleichen würden. Es zeichnen sich etliche Fälle ab, in denen Verlage aufgrund fehlender Sicherheiten keine Ratenzahlung oder Stundung in Anspruch nehmen können. Ab einer Rückforderungssumme von 50.000 Euro ist die Einschätzung eines Wirtschaftsprüfers nötig. Fällt diese negativ aus, ist eine Ratenzahlung oder Stundung nur noch mithilfe einer Bürgschaft möglich. Die Verlage bleiben so weiterhin in der Pflicht, ihre Forderungen zurückzuzahlen, wir bieten ihnen aber die nötigen Sicherheiten.“

Einen Antrag auf Unterstützung durch den Härtefallfonds können Verlage stellen, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Das antragstellende Unternehmen muss in der Regel konzernunabhängig und Mitglied im Börsenverein sein.
  • Der Antragsteller sollte am Verzichtsverfahren der VG Wort teilgenommen haben. Der bei der VG Wort / Bild-Kunst gestellte Antrag auf Teilzahlung oder Stundung muss von der jeweiligen Verwertungsgesellschaft entweder abschlägig beschieden worden sein oder der Verlag ist unverschuldet in eine Lage gekommen, durch die er eine oder mehrere Raten nicht mehr bedienen kann.
  • Die Insolvenz steht unmittelbar bevor. Sämtliche andere finanzielle Ressourcen, auch private, müssen ausgeschöpft sein.
  • Der Antragsteller muss eine positive Fortführungsprognose seines Unternehmens nachweisen.

Einen Antrag können Verlage schriftlich an die Rechtsabteilung des Börsenvereins richten: rechtsabteilung@boev.de, Braubachstraße 16, 60311 Frankfurt am Main.

Über das Härtefalltelefon unter (069) 1306-314 sowie per E-Mail an rechtsabteilung@boev.de können sich Verlage von Justiziar Prof. Dr. Christian Sprang und der stellvertretenden Justiziarin Rechtsanwältin Susanne Barwick beraten lassen.

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