Heute startet die Ausschreibung Der Berliner Verlagspreis geht in die zweite Runde

Vom 15. Mai bis zum 31. Juli 2019 können sich Verlage für den mit insgesamt 68.000 Euro dotierten Berliner Verlagspreis bewerben. Die Berliner Senatsverwaltungen für Kultur und Europa sowie für Wirtschaft, Energie und Betriebe würdigen mit dem Preis in Berlin ansässige Verlage, die sich durch ein herausragendes Programm und verlegerisches Engagement auszeichnen. Der Preis besteht aus einem Hauptpreis sowie zwei Förderpreisen und wird seit 2018 vergeben.

„Im vergangenen November haben wir erstmalig den Berliner Verlagspreis verliehen. Der Hauptpreis ging an den Verlag Klaus Wagenbach, mit den zwei Förderpreisen wurden das Verlagshaus Berlin und Reprodukt ausgezeichnet. Schon diese erste Preisvergabe machte deutlich, dass Berliner Verlage oft als Initiatoren von ästhetischen, thematischen und herstellerischen Innovationen von sich reden machen. Dass sie mit ihren Büchern gesellschaftliche, wissenschaftliche und politische Diskurse anfeuern und befördern. Der Berliner Verlagspreis versteht sich aber auch als Unterstützung der gesamten Berliner Verlagslandschaft – verhilft er doch letztlich der Tätigkeit aller Verlage in Deutschlands größter Verlagsstadt zu mehr öffentlicher Sichtbarkeit. Der Berliner Verlagspreis verweist auch auf den besonderen Charakter dieser Branche, deren Akteure gleichzeitig Wirtschaftsunternehmen, Veredler und Distributoren kulturell bedeutsamer Inhalte sind“, so Ramona Pop, Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe und Klaus Lederer, Senator für Kultur und Europa.

Nach Sichtung der Einsendungen ermittelt die Jury eine Shortlist mit sechs Nominierten, die Mitte Oktober bekannt gegeben wird. Zur diesjährigen Jury gehören: Ruth Klinkenberg (Geschäftsführerin der Marga Schoeller Bücherstube), Nadine Kreuzahler (Kulturredakteurin beim rbb), Betina Müller (Professorin an der Fachhochschule Potsdam), Caca Savic (freie Autorin), Susanne Schüssler (Geschäftsführerin im Verlag Klaus Wagenbach) und Ute Schwens (Stellvertretende Generaldirektorin der Deutschen Nationalbibliothek).

Die Preisträger werden am 17. November im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung im Deutschen Theater Berlin verküdnet.

Um den mit 35.000 Euro dotierten Hauptpreis können sich alle Verlage mit einem Jahresumsatz bis zu zwei Millionen Euro bewerben. Die mit jeweils 15.000 Euro dotierten Förderpreise richten sich an Verlage, deren Jahresumsatz unter einer halben Million Euro liegt. Der Berliner Verlagspreis wird ausschließlich an Verlage mit einem Berliner Firmensitz vergeben. Von der Vergabe ausgeschlossen sind Verlage, die sich mehrheitlich im Besitz einer größeren Verlagsgruppe befinden – sofern diese mehr als zwei bzw. eine halbe Million Euro Gesamtumsatz erwirtschaftet.

Der Berliner Verlagspreis wird seit 2018 von der Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Europa sowie der Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe einmal jährlich verliehen. Das Projektmanagement liegt beim Börsenverein des Deutschen Buchhandels Landesverband Berlin-Brandenburg e. V.

Weitere Informationen zum Berliner Verlagspreis, den Vergabekritierien und den Teilnahmebedingungen finden Sie unter: www.berliner-verlagspreis.de.

 

 

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