Rund 1.000 Anträge bislang eingegangen / Bisherige Antragssteller erhalten bis Ende November Rückmeldung Fristen verlängert: „Neustart Kultur“-Anträge können bis 31. Januar 2021 eingereicht werden

Seit dem 1. September laufen die Förderprogramme für Buchhandlungen und Verlage im Rahmen des Konjunkturprogramms Neustart Kultur. Mit insgesamt 20 Millionen Euro fördert die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) „zukunftsgerichtete Investitionen in Zeiten von Corona und danach“. Rund 1.000 Anträge sind bislang beim Börsenverein des Deutschen Buchhandels eingegangen, die ersten Bescheide werden in dieser Woche versandt. Darüber hinaus können Buchhandlungen und Verlage noch länger von den Fördermitteln profitieren: Die Einreichungsfrist wird bis 31. Januar 2021 verlängert. Auch der Zeitraum für die Durchführung der Maßnahme wird verlängert bis zum 30. Juni 2021. Der Verwendungsnachweis ist bis spätestens acht Wochen nach Ende des geförderten Projektes zur Überprüfung der Projektdurchführung einzureichen.
Kyra Dreher, Geschäftsführerin Fachausschüsse des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, erläutert: „Die Programme für Buchhandlungen und Verlage werden sehr gut angenommen. Zugleich ist das Gesamtbudget, das wir vergeben können, noch lange nicht ausgeschöpft. Um möglichst vielen Interessenten aus der Branche die Möglichkeit zu geben, von der Förderung zu profitieren, haben wir uns gemeinsam mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien dazu entscheiden, den Zeitraum der Programme auszuweiten. Parallel bearbeiten wir mit Hochdruck die bisher eingegangenen Anträge, um den Antragssteller*innen so bald wie möglich Bescheide ausstellen zu können.“
Die vorliegenden Anträge befinden sich derzeit in der Vollständigkeitsprüfung. Bis Ende November sollen alle Antragsteller*innen, die ihre Anträge bis Anfang Oktober einsendeten, ihre Bescheide erhalten. Infos auch unter: https://www.boersenverein.de/beratung-service/neustartkultur/

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