Frankfurter OLG-Richter bestätigen Vorinstanz Kein Verstoß gegen die Buchpreisbindung durch Ebay

Wie das Nachrichten-Portal Onlinehändler News berichtet, haben die Richter im Berufungsverfahren am Oberlandesgericht in Frankfurt am Main das Urteil vom Landgericht Wiesbaden im Rechtsstreit zwischen Börsenverein und Ebay bestätigt:

„Den Anlass für den Rechtsstreit zwischen Ebay und dem Börsenverein bildet eine Rabattaktion aus dem Adventszeitraum im Jahr 2019. Ebay gab Käufern und Käuferinnen einen Rabatt von zehn Prozent. Dieser Rabatt wurde von der Plattform voll finanziert. Das heißt, dass die Kundschaft zwar den rabattierten Preis bezahlt hat, die Händler und Händlerinnen am Ende aber den vollen Betrag erhalten haben. (…) Das Gericht arbeitete heraus, dass die Buchpreisbindung gar nicht für Ebay gilt. Die Preisbindung verpflichtet nämlich Unternehmen, die ‚gewerbs- oder geschäftsmäßig Bücher an Letztabnehmer in Deutschland‘ verkaufen (§ 3 Buchpreisbindungsgesetz). Ebay selbst verkauft aber keine Bücher an Letztabnehmer, stellte das OLG fest. Die Kaufverträge über Bücher werden nämlich unmittelbar zwischen den auf Ebay aktiven Buchhändlern und -händlerinnen und der Kundschaft geschlossen.“

Kommentare (1)
  1. Ich wiederhole mich, aber weiterhin ist es ungeheuerlich, dass für den Sortimentsbuchhandel preisgebundene Bücher „wie neu“ von den großen Onlinebuchhandlungen Momox/ Medimops, Rebuy u.a. mit Abschlägen von manchmal 50% und mehr verkauft werden, ohne dass da vom Börsenverein ein Vorstoß beim Gesetzgeber stattfindet. Nur weil da nicht „50% Nachlass“ explizit genannt werdenn ist der Effekt der gleiche. Gerade gestern hatte ich eine junge Kundin in der Buchhandlung, die ein Buch nicht bei mir kaufen wollte, weil sie grundsätzlich bei Medimops die Bücher preiswerter bekäme.
    Vor mehr als einem Jahr entgegnete man mir beim Börsenverein, dass die Praxis dieser Händler rechtskonform sei und Autorenhonorare, Verlagsausgaben, Übersetzungskosten und alles andere durch den Erstverkaufspreis an den Endkunden bereits eingepreist seien. Allerdings: Der Wettbewerbsnachteil bleibt. Statt sich jetzt dafür einzusetzen, dass von diesen Marktteilnehmern beispielsweise Abgaben an VG0-Wort oder wohltätige Organisationen seitens Gesetzgeber eingefordert werden, wird die Praxis stillschweigend auch von unserem Verband toleriert. Mehr noch: Man veröffentlicht laufend Verkaufshitlisten von Momox/medimops in Börsenblatt online nach dem Motto, dies sind die Autoren, deren Bücher Du gar nicht versuchen solltest anzubieten, weil der Goliath, immer den niedrigeren Preis hält. Vielleicht sollten die Adressaten für solche Vorstöße nicht in erster Linie die Portale Ebay oder Amazon Marketplace sein, sondern die, die sich an solchen Geschäftsmodellen eine goldene Nase verdienen.
    Urs Erdle
    Inhaber manulit – Bücher, die verändern

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