Die gerichtliche Entscheidung betrifft nicht den Inhalt des Romans Kiepenheuer & Witsch nimmt Stellung zu Danksagungs-Verbot im neuen Schorlau/ Caiolo-Roman

Petra Reski erhebt in ihrem Blog und in Interviews Vorwürfe gegen den am 5. März 2020 erscheinenden Krimi Ein freier Hund von Wolfgang Schorlau und Claudio Caiolo. Nach ihrem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wurde vom Landgericht Hamburg die Nennung Petra Reskis in der Danksagung verboten. Der Verlag Kiepenheuer & Witsch veröffentlicht hierzu folgende Stellungnahme:

„Wir nehmen Frau Reskis Darstellung mit Befremden zur Kenntnis und weisen die erhobenen Vorwürfe entschieden zurück. Tatsache ist, dass unsere Autoren Frau Reski mit Hinweis darauf, dass sie ein Buch über Venedig schreiben würden, zu einem Abendessen eingeladen haben, das in Venedig stattfand. Am 1. August 2019, ein halbes Jahr vor Erscheinen des Krimis, haben die beiden Autoren Frau Reski das vollständige Manuskript zugeschickt mit der Bitte um Anmerkungen, falls gewünscht.

Zu unserer Überraschung erreichte uns am 8. Januar 2020 das Schreiben eines von Frau Reski mandatierten Rechtsanwalts, in dem gefordert wurde, die Nennung von Petra Reski in der Danksagung zu streichen und den Namen einer Nebenfigur zu ändern. In dem Anwaltsschreiben war von der Plünderung „alle[r] Arbeiten“ von Frau Reski die Rede, auf eine nachvollziehbare Begründung wurde aber verzichtet. In ihrem anschließend beim Landgericht Hamburg eingereichten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung machte Frau Reski ähnlich nebulöse Vorwürfe, verlangte aber nicht einmal das Verbot der beanstandeten Nebenfigur, sondern nur der an sie gerichteten Danksagung am Ende des Buches. Das Gericht verbot die Nennung Frau Reskis in dieser Danksagung. Begründet wurde dies damit, dass „jedenfalls ein Teil der Rezipienten“ annehme, dass Frau Reski mit der Nennung ihres Namens einverstanden sei – was sie offensichtlich nicht ist und was mit der Danksagung auch nicht behauptet werden sollte. Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg betrifft also in keiner Weise den Inhalt des Romans selbst.

Frau Reski meint mit ihrem „Plünderei“-Vorwurf offenbar, dass im Buch Themen und Schauplätze vorkommen, die sie zuvor beschrieben hat. Daraus juristische Ansprüche abzuleiten, hat sie gar nicht erst versucht. Es gibt auch keine.

Das hält Frau Reski aber leider nicht davon ab, unsere Autoren öffentlich anzufeinden. Wie sie an Eides statt versicherte, hat Petra Reski das ihr im August 2019 geschickte Manuskript erst im Januar 2020 gelesen und schickte dann ohne ein persönliches Gespräch ihren Anwalt los. Ein einziger – rechtzeitiger – Anruf von Petra Reski bei den Autoren oder im Verlag hätte genügt, um die gewünschte Streichung ihres Namens in der Danksagung zu erreichen. Der Dank war als freundliche Geste gemeint, keinesfalls als Vereinnahmung. Wir bedauern, dass Frau Reski nicht den direkten Dialog mit den Autoren oder dem Verlag gesucht hat. In Folgeauflagen werden wir den Namen der Nebenfigur verändern, nicht aus juristischen Gründen, sondern weil eine Hommage wider Willen keinen Sinn macht.“

Verlag Kiepenheuer & Witsch

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