Für die 2009 eingereichte Klage gibt es jetzt erst im Herbst einen Termin Lunkewitz-Prozess gegen „die kriminelle Vereinigung“ erneut verschoben

Bernd F. Lunkewitz hat mit Blick auf den Prozesstermin am 28. Februar seine Dokumentation noch als Rohfassung bei ePubli veröffentlicht (durch Klick auf Cover zum Buch)

Der Aufbau-Verlag und die kriminelle Vereinigung heißt ein soeben veröffentlichtes Buch von Bernd F. Lunkewitz. Im Hinblick auf den 75. Jahrestag der Gründung des Aufbau-Verlages (dessen Verleger er von 1991 bis 2008 war) arbeitet der  heute in den USA lebende frühere Verleger der Aufbau-Verlagsgruppe seit geraumer Zeit an dieser „brisanten Wirtschafts- und Rechtsgeschichte des Aufbau-Verlages 1945 – 1995“ (Lunkewitz).

Noch liegt seine Dokumentation aber nur in einer noch unbearbeiteten Version bei ePubli vor (ist dort aber bestellbar), denn die endgültige Version wird wohl weiter auf sich warten lassen:

Anlässlich eines ihm wichtigen Gerichtstermins, auf den er seit  2009 wartete, konnte er den Text „noch nicht vollständig lektorieren, er enthält aber aufschlussreiche Schilderungen der damaligen Verhältnisse des Aufbau-Verlages und eine bisher einmalige Darstellung der Nachwendezeit und der Privatisierung einiger Verlage der DDR“.

Schon seit 1995 verklagt Bernd F. Lunkewitz die Treuhandanstalt, bzw. die Bundesrepublik Deutschland. Die jetzige Klage wurde schon 2009 eingereicht, aber das Verfahren wurde immer wieder verschobenen, im Vorjahr allein vier Mal. Für den 28. Februar d. J. war nun der  erste mündliche Verhandlungstermin im Prozess zwischen BFL-Beteiligungsgesellschaft und der früheren Treuhandanstalt angesetzt worden, doch auch dieser Verhandlungstermin ist vor einigen Tagen nun vom Landgericht Berlin erneut verschoben worden – auf den 13. November  2020.

In dem Prozess geht es  um die Feststellung der Schadensersatzpflicht der Treuhandanstalt wegen der gescheiterten Privatisierung des Aufbau-Verlages und des Verlages Rütten & Loening.  Lunkewitz wirft der Treuhandanstalt unter anderem vor, vorsätzlich die Käufer getäuscht und wissentlich Verträge abschlossen zu haben, deren Erfüllung von Anfang an aus Rechtsgründen objektiv unmöglich ist, weil die Verlage nicht volkseigen waren und deshalb die von der Treuhandanstalt verkauften Geschäftsanteile nicht existieren. Die Behörde habe gegen Amtspflichten verstoßen, außerhalb ihrer gesetzlichen Zuständigkeit gehandelt, die Käufer arglistig getäuscht und ihnen unter Verstoß gegen gesetzliche Aufklärungspflichten vorsätzlich Schaden zugefügt, um sich selber zu bereichern. Außerdem habe die Treuhandanstalt vor Abschluss der Kaufverträge die ihr längst bekannten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen den Aufbau-Verlag wegen dessen jahrzehntelanger Praxis der Plusauflagen (Raubdrucke) bewusst verschwiegen.

Lunkewitz hat auf der von ihm betrieben Website www.prozessbeobachter.net die wichtigsten bisherigen Prozesse (auch seinen) gegen die Treuhandanstalt dokumentiert.

 

 

 

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