„Joerg Pfuhl hat Widerspruch eingelegt“ Rowohlt: „Einstweilige Verfügung gegen Holtzbrinck-Manager nicht rechtskräftig“

Wie der Rowohlt Verlag heute Abend mitteilt, habe das Landgericht Berlin am vergangenen Donnerstag eine einstweilige Verfügung erlassen, die Joerg Pfuhl, Geschäftsführer der Holtzbrinck Buchverlage GmbH, bestimmte Formulierungen im Zusammenhang mit Vertraulichkeitsregelungen rund um die Entlassung der Geschäftsführerin Barbara Laugwitz untersagt. „Diese Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Joerg Pfuhl hat Widerspruch eingelegt“, erklärt Rowohlt. In der Pressemitteilung zur Entscheidung vom 1. Oktober 2018 der Kanzlei Zapfe Legal, die Barbara Laugwitz vertrete, fehle ein Hinweis auf die mangelnde Rechtskraft dieser Entscheidung.

In der gestern Abend verschickten Pressemitteilung der Kanzlei Zapfe Legal hatte Rechtsanwalt Dr. Kai Zapfe erklärt: „Meine Mandantin, Frau Barbara Laugwitz, war seit der Presseerklärung vom 29.08.2018, in der ihre Abberufung als verlegerische Geschäftsführerin des Rowohlt Verlages bekannt gegeben wurde, weder für die Autorinnen und Autoren noch Mitarbeiter des Rowohlt Verlages erreichbar. Grund hierfür war eine mit E-Mail vom 28.08.2018 ausdrücklich durch den CEO der Holtzbrinck Buchverlage, Herrn Dr. Joerg Pfuhl, verhängte unbefristete Kontaktsperre. Meine Mandantin hielt sich an die verhängte Sperre, um ihre dienstvertraglichen Pflichten gegenüber dem Rowohlt Verlag nicht zu verletzen. Nachdem jedoch durch Herrn Dr. Joerg Pfuhl am 12.09.2018 öffentlich behauptet wurde, bei der verhängten Kontaktsperre handele es sich wohl um ein ,Missverständnis’, sah sich meine Mandantin gezwungen, ihre durch diese wahrheitswidrige Behauptung in Mitleidenschaft gezogene Glaubwürdigkeit gegenüber den Autorinnen und Autoren des Verlags wiederherzustellen. Aus diesem Grunde habe ich beim Landgericht Berlin einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Herrn Dr. Pfuhl eingereicht.“ Bei Verstoß gegen die EV drohe Joerg Pfuhl ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, teilte die Kanzlei Zapfe Legal gestern mit.

Kommentare (0)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert