Meineid Vorwurf gegen Dr. Hans-Peter Übleis verzögert Entscheidung Schadensersatzprozess von Maike Kohl-Richter gegen Heyne geht weiter

Morgen stellt Heribert Schwan im Berliner Spionagemuseum sein neues Buch Spione im Zentrum der Macht vor. Dabei ist bekannt geworden, dass die für heute geplante Urteilsverkündung im Schadensersatzprozess von Maike Kohl-Richter gegen den Heyne Verlag und seine Autoren Heribert Schwan und Tilman Jens vor dem Landgericht Köln verschoben werden musste.
Der Grund: In der letzten Verhandlung trat als Kronzeuge der ehemalige Kohl-Verleger Dr. Hans-Peter Übleis auf. Zu dessen Zeit als Geschäftsführer und Verleger des Droemer Verlags waren die Kohl-Memoiren erschienen, bei denen Heribert Schwan Ghostwriter war.
Später hatte Schwan die dabei entstandenen Tonbandmitschnitte, ohne Kohl zu fragen, bei Heyne veröffentlicht. Kohl hatte noch zu Lebzeiten dagegen geklagt. Ein Schmerzensgeldanspruch scheiterte letztlich auch daran, dass Kohl im Prozess verstarb. Ob seine Witwe den Anspruch geerbt hat, muss der Bundesgerichtshof entscheiden, ein Verhandlungstermin steht aber noch nicht fest. Parallel hatte Maike Kohl-Richter deshalb vor dem Landgericht Köln auf Schadensersatz geklagt. Ein solcher Anspruch kann auch von den Erben geltend gemacht werden. In jenem Verfahren trat nun im Mai Peter Kohl, der Sohn des verstorbenen Altkanzlers, als Zeuge auf.
Er teilte mit, dass seinerzeit keinerlei Vertraulichkeitsabreden zwischen seinem Vater und Heribert Schwan getroffen worden waren und er, Peter, sich deshalb sorgte, dass Gesprächsinhalte später einmal bekannt würden. Eine Sorge, die Vater Kohl abtat, die der damalige Anwalt Kohls, so sein Sohn vor Gericht, aber geteilt habe. Dieselbe Anwaltskanzlei vertritt heute die Witwe und sieht das jetzt ganz anders.
Nach Peter Kohl sagte im Mai dann auf Betreiben der Witwe auch Dr. Hans Peter Übleis aus. Er könne sich, anders als Peter Kohl das aussagte, daran erinnern, dass die Frage der Vertraulichkeit der damaligen Gespräche stets im „Subtext“ eine wichtige Rolle gespielt habe. Konkreter konnte er sich aber nicht erinnern. Darauf wurde er vom Gericht gefragt, ob er bei seiner Aussage bleibe. Als er das bejahte, wurde er vereidigt. Heribert Schwans Anwalt stellte darauf Strafanzeige wegen Meineids. Die Staatsanwaltschaft Köln, Abteilung politische Straftaten, führt seitdem Vorermittlungen und hat deshalb alle Prozessakten angefordert.
Rainer Dresen vom Heyne Verlag sieht sich in der Meinung bestätigt, die der Verlag seit fünf Jahren stets äußerte: Es habe keinerlei vertragliche Vertraulichkeitsabrede gegeben, die gegen die damalige Publikation von „Vermächtnis – Die Kohl-Protokolle“ spreche. Die verfassungsrechtlich garantierte Pressefreiheit rechtfertige die Veröffentlichung.
Dr. Hans-Peter Übleis findet den Vorwurf des Meineid (er würde ja auch mit Haft  bestraft) „unglaublich. Das ist ein verzweifelter Versuch und letzter Strohhalm eines Ghostwriters, der zahlreiche  Prozesse bereits verloren hat. Selbstverständlichkeit legte Helmut Kohl höchsten Wert auf Vertraulichkeit bei seinen Erinnerungen, das steht sonnenklar außer Frage und wurde von ihm auch mir gegenüber als seinem Verleger von Anfang an und immer wieder betont. Dies habe ich vor Gericht als Zeuge auch unter Eid ausgesagt. Außerdem: Welcher Staatsmann in der Geschichte hätte jemals einem Ghostwriter weitgehend die Deutungshoheit über sein Bild in der Geschichte überlassen?“ 

Kommentare (0)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert