Börsenverein VG Wort bietet Formulare für Verzichtserklärungen von Urhebern / Börsenverein stellt Handreichungen zur Verfügung

Die VG WORT bietet ab sofort Formulare an, mit denen die Urheber eine Verzichts-Erklärung abgeben können. In diesem Zusammenhang hat sie am 19 Dezember allen Verlagen ein ausführliches Schreiben geschickt.

Danach sind folgende Schritte zu ergreifen:

  1. Das Formular „Verzicht auf Rückabwicklung“ ist ab sofort auf der VG Wort-Homepage abrufbar.
  2. Verlage, die einen Teil oder alle ihre Autoren bitten wollen, den ihnen zustehenden Nachforderungsanspruch nicht geltend zu machen, senden dieses Formular an ihre Autoren. Es empfiehlt sich, auf dem Formular bereits Name und VG-WORT-Karteikartennummer des Verlags einzutragen und dem Urheber einen an die VG WORT adressierten, frankierten Briefumschlag mitzusenden. Entschließt sich der Autor, der Bitte seines Verlages nachzukommen, muss er das ausgefüllte Formular bis zum 28.2.2017 direkt an die VG WORT übersenden. Der Verlag erfährt so nicht, welche seiner Autoren der Bitte nachgekommen sind.
  3. Autoren, die bereits über das Internetportal T.O.M. melden, können ihre Erklärung auch ab 1. Januar 2017 dort über eine Eingabemaske auf dem VG-WORT-Portal abgeben. Das Portal ist unter http://tom.vgwort.de erreichbar. Nachdem sich der Autor im Portal über „Einloggen“ angemeldet hat, kann er anschließend unter dem Menüpunkt „Verzicht auf Rückabwicklung“ die gewünschte Erklärung zu Gunsten seines Verlages online abgeben.
  4. Verlage müssen zusätzlich zwingend gegenüber der VG WORT eine Erklärung abgeben, dass sie auf etwaige Informationsansprüche verzichten und die entsprechende von der VG WORT vorformulierte und übersandte Erklärung unterschrieben bis spätestens 31.1.2017 an die VG WORT übersenden.
  5. Seitens der VG WORT erfolgt nach dem 28.2.2017 eine Neuberechnung der Rückforderungshöhe unter Berücksichtigung der bei ihr eingegangenen Erklärungen. Die Verlage erhalten im Anschluss eine Mitteilung, welchen Betrag sie innerhalb von 30 Tagen begleichen müssen.

Der Börsenverein stellt seinen Mitgliedern eine Handreichung und – als Anregung für individuelle Lösungen jedes Verlags – drei verschiedene Musterschreiben zur Verfügung, wie sie die Autoren ansprechen und um die Nichtgeltendmachung der Nachforderungsansprüche bitten können (allgemein, Publikumsverlage, Fachverlage). Die Informationen und Musteranschreiben sind im Mitgliederbereich der Börsenvereins-Homepage abrufbar.

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