Was erlaubt ist und was nicht Corona: Aktueller Stand NRW

Hier ein Update mit Erkenntnissen aus der aktuellen Situation aus der Regionalgeschäftsstelle NRW des Börsenvereins. Die Regionaldirektorin Anja Bergmann schreibt:  

In den letzten Stunden haben uns und die Abteilungen in Frankfurt viele Anfragen dazu erreicht, wie zumindest ein Teil des Betriebs von Buchhandlungen weitergeführt und Bestellungen ausgeführt werden können. Diese versuchen wir nun gebündelt zu beantworten – soweit das denn geht. Bitte beachten Sie aber auf jeden Fall, dass die Entscheidung, wie die Schließungsverfügung vor Ort umgesetzt wird, von der jeweiligen Ordnungsbehörde getroffen wird! Gerade bei Themen wie der Einrichtung von Abholpunkten hängt viel von der Auslegung Ihrer örtlichen Behörde ab. Wir erleben, dass Entscheidungen hier durchaus gegenläufig gefällt werden – bitte fragen Sie daher immer auch vor Ort nach, um rechtssicher agieren zu können!

Zunächst einmal, Stand heute (19. März 2020) ist, dass in allen Bundesländern der Einzelhandel, der nicht zur Grundversorgung gehört, geschlossen bleiben muss – auch der Buchhandel! In Nordrhein-Westfalen ist dies zunächst bis zum 19. April angeordnet. (Nur in Berlin und Sachsen-Anhalt dürfen Buchhandlungen derzeit noch öffnen.)

Weiter erlaubt ist:
•           die Besetzung der Buchhandlung zur Abwicklung von Bestellungen, Buchhaltung o.ä. (es gibt also – sofern in Ihrem Unternehmen kein Corona-Krankheitsfall aufgetreten ist – kein Betretungsverbot, auch für Ihre Mitarbeiter*innen nicht!)
•           die Lieferung bestellter Waren etwa über den Postweg und/oder über selbst organisierte Lieferdienste zum / zur Kund*in direkt
•           Einrichtung einer Abholmöglichkeit bestellter Ware in ein benachbartes,  weiterhin geöffnetes Geschäft / Apotheke o.ä. (hierbei raten wir zur Rückbestätigung durch die örtliche Ordnungsbehörde)

Wir empfehlen, davon abzusehen,
•           Ihre Buchhandlung zu öffnen, weil Sie dort auch Presseprodukte anbieten und der Verkauf von Zeitungen weiterhin zulässig ist. Sie müssten, um hier Rechtssicherheit zu erlangen, sicher stellen, dass Kund*innen wirklich nur Presseprodukte kaufen, d.h. Sie müssten z.B. die anderen Regale absperren.
•           ein „Kontaktlos-Regal“ vor bzw. an der Buchhandlung anzubringen, um die Abholung bestellter Bücher (mit beiliegender Rechnung) zu ermöglichen, sofern dies nicht ausdrücklich von Ihrem Ordnungsamt genehmigt wurde.
•           Abholungen an der Ladentür oder an einem Fenster Ihres Ladens (so wie man es z.B. von Nachtapotheken oder- Tankstellen kennt) zu ermöglichen, sofern dem die örtliche Behörde nicht zugestimmt hat.

Auf keinen Fall erlaubt ist die Öffnung Ihres Ladens für den regulären Kund*innenverkehr!

Vorsorglich haben wir auf unserer Website zudem erste Hinweise zur Anzeige von Kurzarbeit bereitgestellt:
https://www.boersenverein-nrw.de/beratung-service/corona-virus/handlungshilfen-und-sofortmassnahmen/

Bitte beachten Sie, dass Sie üblicherweise zur Anzeige von Kurzarbeit für den jeweils laufenden Monat den Antrag vor Ende des Monats eingereicht haben müssen (auch um die Auszahlung von Kurzarbeitergeld an Ihre Mitarbeiter*innen zu beschleunigen). Die in Vorbereitung befindliche neue Regelung sieht hier allerdings die Erleichterung vor, dass Sie den Antrag auch noch rückwirkend stellen können. Detailfragen beantworten wir wie immer gerne per mail oder telefonisch.

Die Bundespolitik hat erste Förderprogramme auf den Weg gebracht, konkrete Maßnahmen werden morgen verkündet, die Vereinfachung der Kurzarbeit ist bereits eine davon.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat heute erste Maßnahmen auf den Weg gebracht:
• Einstellung eines NRW-Rettungsschirms über 25 Mrd Euro als Nachtragshaushalt
• Ausweitung der Rückbürgschaften für KfW/Bürgschaftsbanken
• bundesweiter Katastrophenerlass der Finanzminister (Herabsetzung, Stundung, Aussetzung Vollstreckung), Formular für NRW wird morgen online bereitgestellt
• Erleichterungen für USt-Vorauszahlungen

Stark vereinfachtes Formular für Beantragung der steuerlichen Maßnahmen:
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/files/asset/document/2020-03-19_formularentwurf_final_1seite_kj.pdf

Soforthilfe und Zuschüsse für Kleinunternehmen werden aktuell im Bund besprochen und sollen dann sehr schnell in NRW umgesetzt werden.
Die heutige Pressemeldung der Landesregierung finden Sie hier:
https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/wirtschaftsgipfel-landesregierung-sagt-nrw-rettungsschirm-zu-sondervermoegen-von-25

Bitte beachten Sie, dass wir keine rechtsverbindlichen Auskünfte geben können. Bitte informieren Sie sich zusätzlich vor allem bei Ihren Behörden vor Ort.

Auf unserer Internetseite werden wir Sie fortlaufend informieren:
https://www.boersenverein-nrw.de/beratung-service/coronavirus/

Bleiben Sie gesund!
Herzliche Grüße sendet Ihnen Ihr Team der Regionalgeschäftsstelle

P.S.: Morgen, am 20. März 14:30Uhr, beantworten Karin Schmidt-Friderichs, Alexander Skipis und Christian Sprang in einem Webinar vom Börsenblatt Fragen zur aktuellen Situation um Corona.
Hier geht es zum Facebook-Event:
https://www.facebook.com/events/1368624686859001/
Die Platzzahl ist begrenzt und Teilnahme am Webinar nur nach Anmeldung möglich. Zusätzlich streamt das Börsenblatt das Seminar auf Youtube.

Ihre
Anja Bergmann
Regionaldirektorin NRW

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