Regelung weicht erheblich von der anderen Bundesländern ab In NRW, Berlin und Sachsen-Anhalt dürfen Buchhandlungen geöffnet bleiben

Heute am späten Nachmittag hat das Büro des Staatssekretärs aus dem Gesundheitsministerium einen Erlass zu den erweiterten kontaktreduzierenden Maßnahmen veröffentlicht:

www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/gesundheit_erlass_ergaenzung_weitere_kontaktreduzierende_massnahmen_200317.pdf

Geschäfte in NRW dürfen demnach weiter geöffnet bleiben. Alle Verkaufsstellen sind „aber darauf hinzuweisen, dass die erforderlichen Maßnahmen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zu Vermeidung von Warteschlangen zu treffen sind.“

Auch in Berlin und in Sachsen-Anhalt dürfen Buchhandlungen geöffnet bleiben.

In Brandenburg gibt es viele Berichte zur Schließung, aber bisher keine amtliche Entscheidung. Auch dort sind die Geschäfte vorerst geöffnet, Sachsen und Thüringen sind noch unklar.

 

 

 

Kommentare (1)
  1. Es ist anzunehmen, dass auch in Hamburg, anders als unser I. Bgm. das weiß, viele unschuldig von den coronar-Maßnahmen Mitbetrof-fene zuhause ein neues Buch lesen möchten. Wer regelmäig Buchhandlungen besucht, weiß, dass dort zur Zeit höchstens 2 bis 3 Personen gleichzeitig aufkreuzen, dann mit dem Buch nachhause eilen und eine Woche lang unter Deck bleiben. Nur wer solche Wünsche nicht kennt, wird ihnen dieses kleine keimfreie Vergnügen vorenthalten wollen. NRW reagiert schlauer als Hamburg!

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