SWR-Meldung zum Einzelverkauf während der Coronakrise Rheinland-Pfalz: Außerhaus-Verkauf an der Tür erlaubt

Laut SWR-Meldung dürfen Geschäfte in Rheinland-Pfalz ihre Kunden weiter per Einzelverkauf an der Tür bedienen.

In der SWR-Meldung von heute morgen heißt es: „Geschäfte in Rheinland-Pfalz, die wegen der Corona-Krise seit Mittwoch geschlossen haben müssen, dürfen dennoch Kunden bedienen – und zwar per sogenanntem Einzelverkauf an der Tür. Auch Lieferdienste können diese Geschäfte anbieten. Das bestätigte eine Sprecherin des rheinland-pfälzischen Arbeitsministeriums dem SWR. Die Regelung betrifft zum Beispiel Buchhandlungen oder Blumenläden. Sie dürfen zwar keine Kunden mehr ins Geschäft lassen, können aber Bestellungen etwa per Telefon aufnehmen. Die Kunden kommen dann an die Tür, bezahlen und nehmen die Ware entgegen. Voraussetzung beim Außerhaus-Verkauf ist, dass sich keine Schlangen oder Menschenansammlungen bilden, so das Ministerium.“

Kommentare (1)
  1. Das ist eine sehr gute Nachricht. Die Schulkinder, die zu Hause Lektüren bearbeiten sollen, können die wieder bei ihrem Buchladen abholen. Ohne die geringste Gefährdung! Die Möglichkeit, das Geschäft zu betreten, kann ich mir gar nicht wünschen. Denn das wäre verbunden mit dem Zwang, die Menschen zu maßregeln, die den Abstand nicht einhalten. Dagegen finden meine Kundinnen und Kunden es sehr lustig, wenn ich vom Fenster einen Korb abseile.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert