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BGH: Keine Beteiligung des Axel Springer Verlags an Bahnhofsbuchhandelskette

„Die Axel Springer Verlag AG hat an der Bahnhofsbuchhandelskette Stilke eine Beteiligung von 24 % erworben; 76 % befinden sich in den Händen eines Schweizer Unternehmens. Das Bundeskartellamt hatte den Erwerb des Geschäftsanteils durch die Axel Springer Verlag AG untersagt; das Kammergericht (AG 1999, 524) hatte diese Untersagung bestätigt. Die hiergegen gerichtete Rechtsbeschwerde hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 21.11.2000 – KVR 16/99 – zurückgewiesen. Der Zusammenschluss führe zu einer Verstärkung der beherrschenden Stellung der Axel Springer Verlag AG auf dem Markt für Straßenverkaufszeitungen und Abonnementtageszeitungen sowie auf dem Anzeigenmarkt. Der Beteiligungserwerb vermittle dem Axel Springer Verlag die Möglichkeit, wettbewerblich erheblichen Einfluss auf Stilke auszuüben, zumal die Mehrheitsgesellschafterin ein erhebliches Interesse daran habe, dass gerade die Axel Springer Verlag AG Mitgesellschafterin wurde. Auch deswegen werde sie bereit sein, bei der Bestimmung der Geschäftspolitik auf deren Wünsche und Vorstellungen einzugehen. Die so ermöglichte Einflussnahme auf die nachgeordnete Handelsstufe sei geeignet, die wettbewerbliche Stellung der Axel Springer Verlag AG zu fördern, da der Absatz ihrer Presseerzeugnisse auch von der Präsentation im Presseeinzelhandel abhänge. „

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