Bertelsmann hat zu dem Urteil gegen die Musiktauschbörse Napster Stellung bezogen. Ein Berufungsgericht in San Francisco hatte die einstweilige Verfügung gegen Napster bestätigt, die von der Musikindustrie angestrengt worden war. Nach dem Urteil wird Napster zwar nicht direkt geschlossen, muss jedoch dafür Sorge tragen, dass seine User nicht Zugang zu urheberrechtlich geschütztem Material erhalten. In der Stellungnahme der Gütersloher, die mit dem Internetservice des „Wunderkindes“ Shawn Fenning in Zukunft kooperieren will, heißt es: „Die heutige Gerichtsentscheidung ist ein wichtiger Schritt nach vorne. Sie hilft, die berechtigten Ansprüche von Copyright-Inhabern und die wichtigen Interessen der Napster-Nutzer auf eine gemeinsame Basis zu bringen. Bertelsmann verfolgt entschlossen seine Win-Win-Strategie: Auf der einen Seite muss sichergestellt werden, dass die Künstler, Rechteinhaber und die Musikindustrie bezahlt werden, auf der anderen Seite muss Napster in die Lage versetzt werden, Millionen von Musikliebhabern einen erstklassigen Filesharing Service anzubieten. Deshalb hat Bertelsmann die strategische Allianz mit Napster geschlossen. Wir werden unsere Anstrengungen für eine gemeinsame Lösung jetzt noch weiter verstärken.“
Vorgeblättert: Bücher und Autor:innen im Freitag und in der ZEIT
Welche Bücher werden in den aktuellen gedruckten Ausgaben der Wochenzeitungen Der Freitag und Die ZEIT besprochen? Der Freitag Ausgabe 7: „Der Westen will das nicht sehen“ – Im Gespräch Jana Hensel wurde 2002 mit