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Schulbuch NRW 2003: Mitarbeiter der Öffentlichen Hand beim Börsenverein des Deutschen Buchhandels-Landesverband NRW in Düsseldorf

Erstmals lud der Landesverband NRW Mitarbeiter kommunaler Vergabestellen und Schulverwaltungsämter zu einer Informationsrunde zum Schulbuchgeschäft nach Düsseldorf ein. Mehr als 35 Teilnehmer aus diesem Kreis sowie einige Buchhändler reisten an.

RA Dr. Sprang, Börsenverein, RA Wallenfels, die Vergaberechtsanwältin RA Troa-Korbion aus Düsseldorf und G. Schink, Geschäftsführerin des Landesverbandes, informierten über das neue Preisbindungsgesetz und seine Auswirkungen aufs Schulbuchgeschäft, über erlaubte und nicht erlaubte Nachlässe und über das, was ein Amt in seine Ausschreibungen schreiben darf und was besser nicht.

Mehr als 4 Stunden lang wurden zahlreiche Fragen gestellt und beantwortet, eine vergaberechtlich einwandfreie und unanfechtbare Lösung zeichnete sich nicht ab, wohl aber viele Hinweise auf ein Optimum an korrekter Abwicklung. Das bemühen um Transparenz in den Ausschreibungsunterlagen und den Vergabeentscheidungen wurde deutlich, gerade hier entstanden lebhafte Diskussionen über das Pro und Contra der möglichen Vorgehensweisen. Interessant war vor allem, dass sich die anwesenden Vertreter der Kommunen deutlich und vehement dazu äußerten, dass sie die Praxis der EU-weiten Ausschreibungen für unsinnig halten. Hier gehen sie völlig konform mit der Meinung der meisten Buchhändler und Verbände. Wichtig war auch, dass mehrheitlich nach Lösungen gesucht wurde, die den Interessen des örtlichen Buchhandels gerecht wird, so wie es ja auch in §1 des Buchpreisbindungsgesetzes deutlich eingefordert wird.

Ein Protokoll der Veranstaltung sowie das in Kürze erscheinende Merkblatt Schulbuch 2003 kann in der Geschäftsstelle Düsseldorf unter info@buchnrw.de angefordert werden, Teilnehmer und Mitglieder des Verbandes erhalten diese in Kürze auf dem Postwege gemeinsam mit einigen Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise.

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