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Verhandlungen um Übersetzervergütung: Verlage bieten Beteiligung am Verkaufserlös an / Verlegervereinigung mit neuem Vergütungsvorschlag

Die Verlegervereinigungen Sachbuch und Belletristik wollen Bewegung in die Gespräche über die Vergütungsregeln für Übersetzer mit dem Verband Deutscher Schriftsteller (VS) bringen. Das neue Angebot: Übersetzer sollen für Hardcover-Titel ab dem ersten verkauften Exemplar eine Absatzbeteiligung von einem Prozent des Netto-Ladenpreises erhalten. “Dieser Vorschlag geht weit über die bisher übliche Honorierungspraxis hinaus, bei der Erfolgsbeteiligungen nur für Titel mit hoher Auflage üblich sind”, meint Thomas Carl Schwoerer, Sprecher der Verhandlungsgruppe. Denn nur mit solchen Titeln erreichten Verleger auch einen Gewinn, aus dem es etwas zu verteilen gebe. “Unser neues Angebot steht an der Grenze des für die Verlage gerade noch Vertretbaren”, betont Schwoerer. “Die Übersetzer müssen sich nun überlegen, ob sie im Sinne der Sache ebenfalls Flexibilität zeigen wollen.”
Das “Gesetz zur Verbesserung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern” ist am 1. Juli 2002 in Kraft getreten. Es sieht vor, dass sich Urheber und Verwerter auf gemeinsame Vergütungsregeln einigen. In seinem Vorschlag vom Juli 2002 fordert der VS eine Verdreifachung der bisher branchenüblichen, vertraglich vereinbarten Honorare. Davon ist der Verband bei den Verhandlungen, in deren Verlauf die Verleger mehrere Angebote unterbreitet haben, bislang nicht abgerückt.
Nach dem neuen Angebot der Verlegerseite würde ein Übersetzer bei einem Buch mit einem Umfang von 600 Seiten, einem Ladenpreis von 24,80 Euro und einer Auflage von 100.000 Exemplaren ein Honorar von 23.000 Euro erhalten. Heute üblich ist ein Honorar pro Seite, das in diesem Fall etwa 10.000 Euro betragen hätte. Ein weiterer Vorschlag der Verleger in den Verhandlungen war ein Vergütungsausgleich zwischen Bestseller-Übersetzern und den Übersetzern von Titeln mit kleiner Auflage durch einen Fonds, in den ein Teil der Honorare für Bestseller-Übersetzungen fließen könnte. Das hatte der VS abgelehnt.
Das Problem ist nach Angaben der Verleger jedoch vor allem die Vergütung der Übersetzungen von Titeln mit kleiner Auflage. Die Gewinnschwelle erreichten Verlage mit Hardcover-Titeln erst bei einer verkauften Auflage von 10.000 Exemplaren. Titel mit geringeren Verkaufsauflagen würden quersubventioniert durch wenige “Bestseller”. Gerade bei der derzeitigen Ertragslage vieler belletristischer Verlage seien dieser Mischkalkulation jedoch Grenzen gesetzt.
Der deutsche Gesetzgeber hat es sich nach Ansicht der Verleger zu einfach gemacht. Nach der Neuregelung des Gesetzes steht den Autoren und Übersetzern eine angemessene Vergütung zu. Dem stimmen die Verleger auch grundsätzlich zu. Die Frage, wie hoch eine angemessene Vergütung im Einzelfall ist, sei vom Gesetzgeber allerdings nicht beantwortet worden. Eine Reform, die nur rechtliche Regeln, nicht aber die Marktgesetze ändere, verfehle ihren Zweck, weil sie nur zu einer Zunahme von Rechtsstreitigkeiten führe.
Für die Gespräche mit dem VS hat der Börsenverein im Oktober 2002 die Verlegervereinigungen Sachbuch und Belletristik gegründet. Die Gespräche über die Übersetzervergütung führen folgende Verleger: Arnulf Conradi (Berlin Verlag) , Rainer Dresen (Random House), Eckhard Kloos (Rowohlt), Jens Krakies (Ullstein, Heyne, List), Antje Kunstmann (Kunstmann), Reimer Ochs (S. Fischer), Thomas Carl Schwoerer (Campus) und Dirk Stempel (Hanser)

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