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„Esra“ weiter von Verbot bedroht

Das Landgericht München I hat nach der ersten Verhandlung im sog. Hauptsacheverfahren gegen die Veröffentlichung des Romans „Esra“ von Maxim Biller angekündigt, ein Verbot zu verhängen. Darüber hinaus hat es unmittelbar nach der Verhandlung eine neue EV erlassen. Diese richtet sich gegen eine „entschärfte“ Fassung des Romans, die der Verlag angeboten hatte. Kiepenheuer & Witsch hält sowohl die EV als auch das angekündigte generelle Veröffentlichungsverbot des Romans für einen Skandal und sieht in dem Urteil einen generellen Angriff auf die Freiheit der Kunst gegenüber Ansprüchen und Einsprüchen von außen. [mehr…]

Verlag und Autor waren in allen Instanzen des bisherigen Verfahrens bereit, verschiedene Änderungen am Text vorzunehmen, um den Klägerinnen entgegenzukommen und damit zu zeigen, dass es niemals in der Absicht von Verlag und Autor gelegen hat, Persönlichkeitsrechte zu verletzen.

Der Verlag wird daher gegen diese Bedrohung der künstlerischen Freiheit mit aller Entschiedenheit und allen juristischen Mitteln vorgehen.

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