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Vor der dritten Verhandlungsrunde: Übersetzer sauer auf die Verleger

Die literarischen Übersetzer machen Front gegen die Verleger. Nach bisher zwei ergebnislosen Verhandlungen „sieht sich der VdÜ gezwungen, in der heutigen neuen Runde auch das jüngste Angebot der Verlegerseite als völlig unzureichend im Sinne des neuen Urhebervertragsrechts abzulehnen“, heißt es in einer heute verbreiteten V dÜ-Presseerklärung.
Weiter wird ausgeführt: „Der in der Öffentlichkeit als weit reichendes Zugeständnis der Velegerseite dargestellte Vorschlag einer Erlösbeteiligung von 1 % vom Nettoladenpreis bei gebundenen Ausgaben ab dem ersten Exemplar erweist sich als rein formale Beteiligung, die nur bei enorm hohen Auflagen greift, da das pauschale Seitenhonorar auf die Beteiligung angerechnet werden soll. Das Angebot entspricht damit lediglich einer Regelung, wie sie bereits das alte Urhebergesetz vorsah. Darüber hinaus hat die Verlegervereinigung keinerlei Vorschläge zur Neuregelung des Seitenhonorars und zur Beteiligung an den Lizenzerlösen vorgelegt. Angesichts der auch vom Gesetzgeber monierten und mehrfach selbst von Verlegerseite eingeräumten unhaltbaren Honorarsituation der Literaturübersetzer sowie der wirtschaftlichen Bedeutung von Übersetzungen im Buchsektor hält der VdÜ daher seinen bereits im Juli 2002 vorgelegten Katalog zur Umsetzung des neuen Urhebervertragsrechts weiterhin für die geeignete Verhandlungsgrundlage.
Sollte sich in der neuen Verhandlungsrunde herausstellen, dass die Verlegervereinigung auch weiterhin keinen ernsthaften Versuch unternimmt, das neue Gesetz in die Vergütungspraxis umzusetzen, wird der VdÜ das Scheitern der Verhandlungen erklären und eine Schlichtung einleiten müssen. Vermutlich käme es dann zu einer Zunahme von Rechtsstreitigkeiten.

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