Home > News > Buchhandlung Unger verklagt Klett

Buchhandlung Unger verklagt Klett

Die Buchhandlung Gerald Unger, Frankenthal, hat – wie sie uns soeben mitteilt – am 7.10.03 beim Landgericht Stuttgart Klage gegen die Ernst Klett Vertriebsgesellschaft mbH wegen Verletzung des Buchpreisbindungsgesetzes eingereicht.

Der Antrag:
<< 1. Die Beklagte wird dazu verurteilt, es zu unterlassen, beim Vertrieb ihrer Bücher an Buchhändler lediglich solche Rabatte zu gewähren, die sich allein an der Abnahmemenge und dem Umsatz des Händlers orientieren. Hilfsweise zu Ziffer 1 wird beantragt, die Beklagte dazu zu verurteilen, es zu unterlassen a) auf Messen für Bestellungen ab einem Auftragswert von 450,00 Euro einen höheren Rabatt zu gewähren; b) der Buchhandlung GONDROM höhere Rabatte als dem Kläger zu gewähren; c) bei Bestellungen einen nach Abnahmemenge gestaffelten Rabatt zu gewähren. 2. Der Beklagten wird angedroht, dass für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtung gemäß Ziffer 1 ein Ordnungsgeld bis zur Höhe von 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft (...) festgesetzt wird.>>

Eine Stellungnahme von Klett liegt BuchMarkt zur Zeit noch nicht vor.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Anzeige