Laut eines Berichts der Netzeitung, darf der Verlag Hoffmann und Campe die Biografie über den Musiker Herbert Grönemeyer nicht weiter ausliefern. Grönemeyer selbst beanstandet 39 Behauptungen darin und klagte erfolgreich gegen die von Ulrich Hoffmann verfasste Biographie „Grönemeyer“.
Wie bereits am Dienstag Agenturen meldeten, hat der Künstler mit Hilfe seiner Plattenfirma Capitol Music einen einstweiligen Auslieferungs-Stopp des Buches erwirkt. Nachdem der Verlag sich freiwillig in 27 Punkten dazu verpflichtet hatte, bestimmte Schilderungen über Grönemeyer nicht weiter zu verbreiten, verbot das Landgericht Berlin per einstweiliger Verfügung vom 2.Oktober, dies in weiteren 12 Punkten.Zu dem verbot es die weitere Auslieferung der Bücher.
Grönemeyer hatte sein Vorgehen damit begründet, dass das Buch Hoffmanns in seinem Inhalt «aus mannigfaltigen Gründen sowohl die Persönlichkeitsrechte als auch die Urheberrechte des Künstlers» verletzen. Der Autor hat nach eigenen Angaben mit etwa dreißig Menschen aus Grönemeyers Umfeld gesprochen, während ihm der Sänger selbst kein Interview geben und keine Autorisierung des Textes gewähren mochte.
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