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Random House: Kartellamtsverfahren nochmal verlängert bis 28. November

Die Verlagsgruppe Random House bestätigt, dass heute ein Brief des Bundeskartellamtes eingegangen ist, der eine Freigabe des Erwerbs des Heyne Verlags durch die Verlagsgruppe Random House in Aussicht stellt. Gleichzeitig hat Random House dem Wunsch des Bundeskartellamtes entsprochen, die Frist für den endgültigen Beschluss bis zum 28. November 2003 zu verlängern.

In dem Schreiben des Bundeskartellamtes heißt es: „Die Beschlussabteilung ist auf der Grundlage der bisherigen Tatsachenerkenntnisse und Erwägungen zu dem Ergebnis gelangt, dass das angemeldete Zusammenschlussvorhaben nicht die Untersagungsvoraussetzungen des §36 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) erfüllt. Die Beschlussabteilung beabsichtigt deswegen, das Vorhaben freizugeben.“ Außerdem führt das Bundeskartellamt aus: „Auf der Basis der bisherigen Ermittlungen der Beschlussabteilung führen die vorgeschlagenen Modifizierungen des Zusammenschlussvorhabens jedenfalls dazu, dass die addierten Marktanteile der Zusammenschlussbeteiligten im Jahr 2002 auf dem von der Beschlussabteilung angenommenen sachlich relevanten Markt auf unter 30% reduziert werden.“

Dr. Joerg Pfuhl, Geschäftsführer der Verlagsgruppe Random House, sagte: “Nach den sehr konstruktiven Gesprächen der vergangenen Monate zeichnet sich nun ein echter Kompromiss ab, der allen Beteiligten entgegen kommt. Wir hoffen nun auf einen positiven Beschluss des Bundeskartellamtes.”

Er betonte, dass das Verfahren noch nicht beendet und daher nach wie vor keine abschließende Bewertung möglich sei.

Die Verlagsgruppe Random House hatte im Januar 2003 die Verlagsgruppe Ullstein Heyne List (UHL) von der Axel Springer AG gekauft. Als Reaktion auf Einwände des Bundeskartellamtes bot die Verlagsgruppe Random House an, mit Abstrichen nur den Heyne Verlag zu erwerben. Der übrige Teil des Unternehmens, die Verlagsgruppe Econ Ullstein List (EUL), wurde inzwischen an das schwedische Medienunternehmen Bonnier weiter verkauft.

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