Der Arbeitskreis kleinerer unabhängiger Verlage im Börsenverein (AkV) wendet sich mit der folgenden Mitteilung an die Branchen-Öffentlichkeit:
„In den vergangenen Monaten hatten sich Verlage wiederholt mit Forderungen aus dem Barsortiment nach hohen Rabatten bei der Listung (weit über dem so genannten Funktionsrabatt – Grundrabatt plus 15% für normalpreisige Buchprogramme) auseinanderzusetzen.
Darüber hinaus hat das Barsortiment Libri angekündigt, den Verlagen, deren Auslieferung oder die selbst vom Bücherwagen Booxpress angefahren werden, demnächst Abholgebühren für die für das Barsortiment Libri bestimmten Sendungen zu berechnen.
Dies ist bislang weder bei Libri noch bei KNOe/KV oder Umbreit so gehandhabt worden und kommt somit einer Konditionenverschärfung gleich. Viele Verlage haben diese Berechnung abgelehnt, laut Meldung Börsenblatt vom 8.1.04 will Libri dies aber gegenüber allen Auslieferungen und Verlagen durchsetzen.
Der AkV lehnt eine weitere generelle Konditionenverschärfung zu Lasten der Verlage entschieden ab. Gerade gegenüber den kleineren und mittleren Verlagen konnten die Barsortimente in der Vergangenheit üppige Rabatte oberhalb des Funktionsrabattes von 15 % durchsetzen – oft unter der Androhung der Nichtlistung oder Auslistung.
Die Forderung nach zusätzlicher portofreier Belieferung hält der AkV für völlig unangemessen. Betroffene Verlage können sich gern an den Sprecherkreis des AkV oder den Verlegerausschuss wenden, um sich kollegial zu beraten.
Der AkV fordert den Verlegerausschuss und den Börsenverein auf, die Frage der Berechnung der Abholgebühren bzw. der generellen portofreien Belieferung der Barsortimente sowie überhöhter Rabattforderungen der Barsortimente an Verlage verbunden mit der Drohung der Nichtlistung oder Auslistung der Programme rechtlich prüfen zu lassen, ob dieses Vorgehen mit der buchhändlerischen Verkehrsordnung, dem Spartenpapier und letztlich mit dem Buchpreisbindungsgesetz vereinbar ist.“
AkV-Sprecherkreis, Thomas Bleicher