Home > ARCHIV > Billers Roman „Esra“ bleibt verboten – aber Kiepenheuer & Witsch wird beim Bundesgerichtshof Revision einlegen

Billers Roman „Esra“ bleibt verboten – aber Kiepenheuer & Witsch wird beim Bundesgerichtshof Revision einlegen

Der autobiografisch gefärbte Liebesroman „Esra“ des Schriftstellers Maxim Biller (Kiepenheuer & Witsch)darf auch in einer entschärften Fassung nicht erscheinen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) München am Dienstag in zweiter Instanz entschieden.

Der Roman verletze die Persönlichkeitsrechte von Billers Ex-Freundin und deren Mutter. Beide Frauen seien in den Romanfiguren auch in der geänderten Fassung des Buches erkennbar, befand der 18. OLG-Zivilsenat und bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts München I vom Oktober 2003. Das OLG-Urteil kann allerdings wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache beim Bundesgerichtshof angefochten werden. Billers Verlag Kiepenheuer & Witsch wollte am Dienstag jedoch noch keine inhaltliche Stellungnahme abgeben, hat aber am Mittwoch beschlossen, Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen.

Ob der Verlag das Urteil beim Bundesgerichtshof anfechten werde, sei noch nicht entschieden, sagte eine Verlagssprecherin. Der Senat betonte, dass der Roman mit dem vorliegenden Urteil aber nicht „unrettbar verloren“ sei, denn der Autor könne dem Buch ja noch eine ganz andere Fassung geben. Insofern sei das Verbot, das Buch in der jetzt vorliegenden Änderung weiter zu verbreiten, nicht unverhältnismäßig. Aus Rücksicht auf die Persönlichkeitsrechte der beiden Klägerinnen werde die schriftliche Begründung des OLG-Urteils nicht veröffentlicht.

Die Änderungen, die der Verlag Kiepenheuer & Witsch in Köln zuletzt noch am 9. Februar dieses Jahres angeboten habe, stellten nach Auffassung des Gerichts keine ausreichende Verfremdung dar. Auch in der jetzt vorliegenden Fassung werde in die Privatsphäre der Frauen eingegriffen und deren Recht am eigenen Lebensbild verletzt. Bei einer Abwägung mit dem Recht auf Kunstfreiheit seien die Eingriffe in die Schutzsphäre der Frauen nicht gerechtfertigt.

Uwe Wittstock kommentiert den Prozess heute in der WELT: „Dem Bundesgerichtshof steht mithin beim Fall „Esra“ eine Revision seines Verhältnisses zur zeitgenössischen Literatur bevor. Oder unserer Literatur steht eine empfindliche Beschneidung ihrer Freiheit ins Haus.“ Zum Artikel: http://www.welt.de/data/2004/04/07/261750.html

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