Der Streit zwischen dem deGruyter Verlag und dem wissenschaftlichen Springer Verlag um die Werbeaussagen für das neue Springer Lexikon Medizin ist vor dem Landgericht Berlin mit einem Vergleich beendet worden.
Springer darf die beanstandeten Aussagen in seiner Werbung für das Lexikon weiterhin nicht benutzen, der Verkauf des Lexikons bleibt jedoch von dieser Entscheidung gänzlich unberührt.
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