Die Bertelsmann AG hat am Montag den Eingang der Mitteilung der Beschwerdepunkte der EU-Kommission zur geplanten Fusion der Tonträgergeschäfte von BMG und Sony Music Entertainment bestätigt. Die Mitteilung der Beschwerdepunkte ist Bestandteil des Phase-II-Prüfverfahrens, das die EU-Kommission im Februar eingeleitet hatte. Das Dokument führt die verbliebenen Bedenken der EU-Kommission zur geplanten Fusion auf und verschafft somit einen Einblick in jene Themen, die während der Untersuchung der EU-Kommission aufgekommen sind und die bis zum Abschluss des Prüfverfahrens genauer untersucht werden sollen. Bertelsmann begrüßt die mit diesem Schritt verbundene Klarheit in der Diskussion und ist zuversichtlich, auch bei den verbliebenen Punkten darlegen zu können, dass das Fusionsvorhaben den Wettbewerb nicht beeinträchtigt.
Das internationale Medienunternehmen Bertelsmann und die Sony Corporation hatten im Dezember 2003 die Verträge zur Zusammenlegung ihrer Sparten für das Tonträgergeschäft (Recorded Music Business) in ein Gemeinschaftsunternehmen unterzeichnet. Die Musikverlage (Music Publishing), die Auslieferung und die CD- und DVD-Produktion beider Mutterfirmen sind nicht von der geplanten Fusion betroffen. Auch das japanische Musikgeschäft von Sony Corporation, SMJE, soll nicht in das fusionierte Unternehmen eingebracht werden.
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