Am 15. Juni 2004 ist der von der ordentlichen Hauptversammlung der mediantis AG vom 30. Januar 2004 gefasste Beschluss über die Fortsetzung der Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen worden.
Damit befindet sich die mediantis AG nicht mehr in Liquidation und kann als werbendes Unternehmen fortgeführt werden. Gleichzeitig wurden auch alle weiteren, von der ordentlichen Hauptversammlung gefassten eintragungspflichtigen Beschlüsse in das Handelsregister eingetragen. Dies schließt insbesondere den Beschluss über eine Kapitalherabsetzung im Wege der Einziehung von Aktien ein, die hierzu von der Gesellschaft über die Börse erworben werden sollen.
Der vorgesehene Aktienrückkauf selbst kann erst nach Ablauf einer gesetzlich vorgesehenen 6-Monatsfrist begonnen werden, nachdem die Eintragung des Kapitalherabsetzungsbeschlusses vom Registergericht in den vorgeschriebenen Veröffentlichungsorganen bekannt gemacht worden ist.
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