Auf ihrer Jahrestagung am 1. und 2. Juli in Fulda haben die Bildungsverlage ihre Positionen zur Neuregelung der Lernmittelfreiheit, zur Rechtschreibreform und zur Weiterentwicklung der Bildungsreformen in Deutschland festgelegt.
Mit der Jahreshauptversammlung gab es auch einen Personalwechsel im Vorstand: Nach 13-jähriger Zugehörigkeit schied Fritz von Bernuth, Cornelsen Verlag, aus dem Führungsgremium aus; an seiner Stelle wurde Wolf-Rüdiger Feldmann, Geschäftsführer des Cornelsen Verlags, gewählt. Johannes Leßmann, Ernst Klett Verlag, und Hans-Dieter Möller von der Bildungshaus Schulbuchverlage Westermann Schroedel Diesterweg Schöningh Winklers GmbH wurden in Fulda für zwei Jahre im Vorstand bestätigt. Dem Führungsgremium der Bildungsmedienbranche gehören zudem Wilmar Diepgrond (Schatzmeister), Bildungsverlag EINS, Michaela Hueber, Max Hueber Verlag, und Andreas Klinkhardt, Julius Klinkhardt Verlag, an. Dem Verband sitzt seit 2003 Dr. Gerd-Dietrich Schmidt vom Paetec Verlag vor. Die durch das Ausscheiden von Bernuths vakant gewordene Position des Stellvertretenden Vorsitzenden übernimmt nach Beschluss des Vorstandes Johannes Leßmann.
Thematisch stand auf der Jahreshauptversammlung die seit Jahren unbefriedigende Marktentwicklung im Vordergrund. Die Branche kämpft seit 1991 mit drastischen Sparmaßnahmen der Kommunen und Länder im Bereich der Lernmittelfreiheit: In den letzten 13 Jahren sind die öffentlichen Ausgaben für Schulbücher und Lern- und Unterrichtssoftware von 1991 noch knapp 400 Mio. EUR auf 2003 nur noch rund 250 Mio. EUR gekürzt worden; allein 2003 wurden sie um knapp 10 % gekürzt.
Um den Rückzug des Staates aus der Lernmittelfinanzierung zu kompensieren, fordert der Verband seit über zehn Jahren eine „sozial abgefederte private Kostenbeteiligung“. Dazu erarbeitete er Modelle, die bei der Neuordnung der Lernmittelfreiheit in Berlin und NRW berücksichtigt wurden. Derzeit stehen weitere Entscheidungen zur Neugestaltung der Lernmittelfreiheit in Bayern und Hamburg an. Bedenken urheberrechtlicher Art hat die Branche dagegen zur Einrichtung des Mietmodells für Schulbücher in Niedersachsen. Hier werden nach VdS-Meinung grundlegende Rechte der Verlage und ihrer Autoren missachtet.
Weiteres zentrales Thema der Tagung war das Urheberrecht. Vom „Zweiten Korb“ der Urheberrechtsnovelle erwartet die Branche, dass die besonderen Leistungen der Verlage durch ein Leistungsschutzrecht gewürdigt werden. Der VdS hat ein solches bereits gegenüber dem Bundesjustizministerium begründet. Eine Entscheidung wird noch für dieses Jahr erwartet.
Die im Vorfeld der Entscheidung der Kultusministerkonferenz erneut angefachte Diskussion über die Weiterführung der Rechtschreibreform betrachteten die versammelten Schulbuchverleger als unnötig und an der Realität in den Schulen vorbei gedacht. Die Reform werde seit mehr als sieben Jahren ohne größere Probleme im Unterricht umgesetzt. Für über die Entscheidungen der KMK hinausgehende Änderungen oder gar eine Rückkehr zur alten Rechtschreibung sah die Hauptversammlung keinen Bedarf.
Eine wesentliche Aufgabe der nächsten zwölf Monate sieht der VdS auch darin, die Werthaltigkeit von Schulbüchern sowie Lern- und Unterrichtssoftware in der breiten Öffentlichkeit zu stärken. Dazu will er eine offensive Kampagne für den Eigenkauf von Bildungsmedien initiieren, die bewusst die „Preisfrage“ stellt. Die Schulbuchverleger verstehen die in weiten Teilen der Öffentlichkeit verbreitete Vorstellung, dass Bildungsmedien den Bürger nichts kosten dürfen, als Ausdruck einer generellen Geringschätzung von Bildung.