Der Internet-Buchhändler buch.de zeigt sich von der Teilniederlage im Prozess um Bonussysteme [mehr…] unbeeindruckt.
Zwar dürfen die gesammelten Meilen künftig nicht mehr für preisgebundene Bücher eingesetzt werden, doch sind alle weiteren Artikel wie CDs oder Hörbücher davon unberührt. Damit wurde der Hauptantrag des Börsenvereins abgewiesen.
Beim Internethändler aus Münster fasst man das Urteil als Teilsieg auf, wie Albert Hirsch, Vorstand der buch.de internetstores AG, sagte: „Die Abweisung des Hauptantrags ist eine eindeutige Absage an die Forderungen des Börsenvereins und ein Schritt in die richtige Richtung. Für den Buchhandel – wie für den Einzelhandel überhaupt – werden intelligente Kundenbindungssysteme immer mehr an Bedeutung gewinnen.“
Im übrigen, so Hirsch weiter, halte buch.de an der Auffassung fest, dass auch der gestern untersagte Teil des Kundenbindungsprogramms mit der Buchpreisbindung vereinbar sei, werde das Urteil allerdings beachten. Man werde das Urteil nach Eingang der Begründung prüfen und überlegen, ob das Verfahren weitergeführt werden soll, auch wenn das vorläufige Teilunterliegen in diesem Verfahren nur geringe wirtschaftliche Auswirkungen für buch.de habe.
100 Verlags- und Buchhandlungsstände beim Berliner Bücherfest 2026
Am 27. und 28. Juni feiert das Berliner Bücherfest das Lesen, die Literatur und das demokratische Miteinander. Auf dem Bebelplatz in Berlin-Mitte können Interessierte an diesem Wochenende die Vielfalt der