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FAZ: Verfechter fester Buchpreise erringen weiteren Sieg

„Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hat im Ringen um die Buchpreisbindung am Dienstag mehrere Siege davongetragen“, kommentiert heute die FAZ. „Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied in zwei Grundsatzurteilen, daß Internetbuchhändler auch bei Kundenbindungsaktionen wie Geschenkgutscheinen und Meilenprogrammen die Preisbindung beachten müssen.“

Zum Artikel: http://www.faz.net/p/Rub6C77E50CFDFD44AF94BA0EA12FECC2AD/Doc~EEA5BCBC4EA394E6A8BE353969F91DE91~ATpl~Ecommon~Scontent.html

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