Nein, es ist kein Witz, dass Anwälte zunehmend auf Achse sind, um zum Prozess an einen Ort zu reisen, wo Kläger, sagen wir, eher die Geneigt- oder Ungeneigtheiten der Richter abschätzen kann. (Dass es da Vorlieben gibt, hat BuchMarkt auch schon erfahren müssen.)
Im Schwange ist also das Prinzip des „fliegenden Gerichtsstandes“: Das klingt lustig, ist es aber nicht immer.
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