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Stellungnahme der Axel Springer AG zur Urteilsverkündung des Hamburger Landgerichts im Verfahren gegen Wallraff

Mit dem heutigen Urteil hat das Landgericht Hamburg der Axel Springer AG untersagt zu behaupten, Günther Wallraff sei Inoffizieller Mitarbeiter der Stasi gewesen. Zulässig bleibt weiterhin zu berichten, Wallraff sei höchstwahrscheinlich Stasi-IM gewesen. Dem Streit vorausgegangen war die Veröffentlichung von Unterlagen aus der Birthler-Behörde in DIE WELT im August 2003, die Wallraff schwer belasten.

Zur heutigen Urteilsverkündung erklärte Jan-Eric Peters, gesamtverantwortlicher Chefredakteur DIE WELT, WELT KOMPAKT und BERLINER MORGENPOST: „Ein Sieg ist dieses Urteil für Günther Wallraff nicht. Denn auch nach Auffassung des Gerichts ist Wallraff dringend verdächtig, wissentlich und willentlich Stasi-IM gewesen zu sein. Trotz der erdrückenden Beweislage sah dieses Gericht aber letzte Zweifel nicht ausgeräumt. Damit steht die Entscheidung im Widerspruch zur Birthler-Behörde, die die Darstellung der WELT ausdrücklich bestätigt hat.“

Die Axel Springer AG wird prüfen, ob sie in Berufung geht.

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