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Eichborn: Achterbahn AG i.I. poolt erneut mit Ludwig Fresenius / FHS Fulda GmbH i.L. wieder mit Aktienbesitz / Frühestens Ende Januar weitere Entscheidungen

Das wird eben bekannt: Die Achterbahn AG i.I. wird sich dem Pflichtangebot von Ludwig Fresenius anschließen:

Der Hintergrund: Mitte Dezember hatten Ludwig Fresenius, Margarete Fresenius und Harald Knettenbrech mitgeteilt, ihre Eichborn-Aktien in einem Stimmrechtspool zusammengeschlossen zu haben und die Abgabe eines Pflichtangebots angekündigt [mehr…].

In der „Interessengemeinschaft Fresenius GbR“ haben damit außer der Achterbahn AG i.I. sämtliche Aktionäre ihre Stimmrechte gebündelt, die auf der letzten Hauptversammlung wegen Verstoßes der von Ludwig Fresenius geführten FHS Fulda GmbH gegen das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) ausgeschlossen waren.

Am 20. Dezember 2004 ist nun auch der Insolvenzverwalter der Achterbahn AG, die nach wie vor 33,2 % der Aktien hält, dem Stimmrechtspool der Interessengemeinschaft Fresenius beigetreten (Gesamtpoolanteil 75,14 %) und schuldet gemeinsam mit dieser das angekündigte Pflichtangebot.

In diesem Zusammenhang wurde ebenfalls gemeldet, dass die FHS Fulda GmbH, die ihren gesamten Aktienbestand (17,22 %) im Frühjahr 2004 an die Eheleute Fresenius veräußert hatte, jetzt in der Liquidationsphase wieder über einen Aktienanteil von 2 % verfügt.

„Es ist zu hoffen, daß die übrigen Aktionäre jetzt endlich zu ihrem Recht aus dem seit mehr als zwei Jahren ausstehenden Pflichtangebot der FHS Fulda GmbH kommen“, kommentiert Eichborn-Vorstand Dr. Matthias Kierzek den Beitritt der Achterbahn AG i.I. und die „Wiederbelebung“ der FHS Fulda GmbH. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird über beide Pflichtangebote, für die sehr unterschiedliche Aktienkurse gelten dürften, zu entscheiden haben.

Bleibt die Frage offen, auf die vor allem die über 50 Eichborn-Mitarbeiter weiter warten: Welche Interessen sind im Spiel, was hat die Interessengemeinschaft mit dem Unternehmen vor? Das allerdings wird sich erst Mitte Januar (zunächst noch nicht öffentlich) zeigen: So lange hat die Interessengemeinschaft noch Zeit, ihr Angebot abzugeben. Und darin muss laut Gesetz stehen, was der Bieter mit der AG vor hat. Und dann bleiben noch mal zehn Werktage, die die BaFin Zeit zur Prüfung des Angebotes hat – und wird entscheiden, ob sie das Angebot überhaupt annnimmt.

Man lernt dabei spielerisch was übers Aktienrecht, was das Spekulieren verschönt: Tücke eines solchen Pflichtangebotes ist z. B., dass man die Summe hinterlegen muss, die dafür nötig wäre, alle Aktionäre zu befriedigen, falls die das Angebot annehmen wollen.Eine erhebliche Kapital-Summe dürfte damit also mindestens bis Ende Januar gebunden werden.

Denn erst dann also wird man wissen, in welche Richtung die Reise geht.

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