Der Kölner Verlag Kiepenheuer & Witsch hat den gerichtlich verbotenen Roman „Esra“ von Maxim Biller vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verteidigt. [mehr…] Der Roman sei von der Kunstfreiheit gedeckt und verletze keinerlei Persönlichkeitsrechte. So zumindest Rechtsanwalt Achim Krämer in der Revisionsverhandlung in Karlsruhe. Der BGH wollte sein Urteil noch am Nachmittag verkünden.
Gerda Müller, Vorsitzende des VI. Zivilsenats, sprach von einer „schwierigen Gratwanderung“. Die Frage nach der Fiktionalität führe die Juristen an die Grenze ihres Fachs. Nach ihren Worten dürfte entscheidend sein, ob die reale Person „künstlerische Selbstständigkeit“ erlangt habe.