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Betreiber haftet für Forenbeiträge – Heise Online hat es leidvoll erfahren

Auf die Betreiber von Internetforen und Chats kommen möglicherweise schwere Zeiten zu: Das Hamburger Landgericht weist ihnen die volle rechtliche Haftung für online gestellte Beiträge anderer Nutzer zu. Das Urteil erging gegen den IT-Informationsdienst Heise Online.

In einer vom Unternehmen Universal Boards erwirkten einstweiligen Verfügung wurde Heise Online untersagt, „Forenbeiträge zu verbreiten, in denen dazu aufgerufen wird, durch den massenhaften Download eines Programms den Server-Betrieb eines Unternehmens zu stören“. Das Hamburger Landgericht bestätigte dies jetzt in seinem Urteil (Az. 324 O 721/05). Auslöser war ein im Heise-Forum veröffentlichtes Skript gewesen, das geeignet sei, „den Betrieb von Download-Angeboten von Universal Boards zu gefährden“.

Obwohl die beanstandeten Beiträge umgehend entfernt wurden, verlangte Universal Boards eine Unterlassungserklärung, was der Heise Zeitschriften Verlag abgelehnt hatte. Die Weigerung wurde damit begründet, der Verlag müsse „seiner Auffassung nach nur bei Kenntnis der potenziell rechtswidrigen Beiträge handeln“.

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