Die Wolters Kluwer Deutschland GmbH (Wiesbaden) (in Deutschland bisher vertreten mit den Verlagen Luchterhand, Werner und Carl Link) und dem

Softwareanbieter AnNoText hat den Verlag Carl Heymanns KG, Köln, erworben und ist jetzt damit zur Nummer zwei unter den juristischen Verlagen im deutschen Markt aufgerückt.
Die deutsche Tochter des weltweit agierenden Konzerns wird Heymanns Verlag vorbehaltlich der Zustimmung des Bundeskartellamts übernehmen: Zu Beginn dieser Woche haben Dr. Ulrich Hermann (Vorsitzender der Geschäftsführung Wolters Kluwer Deutschland) und die Gesellschafter des Carl Heymanns Verlag die entsprechenden Vereinbarungen unterzeichnet.
„Das Programm des renommierten juristischen Verlags ergänzt unser eigenes Angebot hervorragend“, erläutert Dr. Ulrich Hermann den Grund für die anstehende Übernahme des Heymanns-Verlags. „Mit den Stärken von Heymanns im Wirtschaftsrecht, dem gewerblichen Rechtsschutz und dem öffentlichen Recht, der Studienliteratur sowie der Entscheidungssammlungen der obersten Bundesgerichte, z.B.

des Bundesgerichtshofes, sind wir noch besser als bisher, in der Lage unseren Kunden qualitativ hochwertige Fachliteratur und on-line-Angebote aus einer Hand anzubieten“, betont Hermann: „Wir als mittelständisches Verlagsunternehmen konnten uns nach reiflicher Überlegung davon überzeugen, dass ein großes Verlagshaus wie Wolters Kluwer noch bessere Perspektiven für unseren Verlag bietet. Alle Gesellschafter haben sich für einen Verkauf an Wolters Kluwer entschieden“, erläutert der Geschäftsführer von Heymanns, Andreas Gallus, die Gründe für den Verkauf. „Mit Wolters Kluwer haben wir einen neuen Eigentümer, in dessen Umfeld unser Traditionshaus als Kerngeschäft geführt und weiter ausgebaut wird. Unser Programm und unsere Marke ergänzt das Wolters Kluwer Fachinformationsangebot in einer nahezu idealen Weise, so dass Carl Heymanns auch in Zukunft mit einem nachhaltigen Wachstum rechnen kann.“
Wolters Kluwer Deutschland nimmt damit zukünftig unter den juristischen Verlagen den 2. Platz ein. „Mit der Integration des Traditionsverlags Carl Heymanns bauen wir unser Angebot an juristischen Fachinformationen mit exzellenten Produkten und namhaften Autoren weiter aus“, beschreibt Hermann die Zukunftsperspektive der jetzt unter der Leitung von Rechtsanwalt Dr. Christoph Knauer deutlich verstärkten Verlagsgruppe Recht in Deutschland.
Der Carl Heymanns Verlag wird weiterhin seinen Sitz in Köln behalten. Wolters Kluwer wird zudem den Sitz der Wolters Kluwer Germany Holding GmbH von Wiesbaden nach Köln verlegen.
Die „Mutter“ Wolters Kluwer ist einer der großen weltweit agierenden Verlage und sieht sich selbst als „Informationsdienstleister“. Kernmärkte des Unternehmens sind Gesundheitswesen, Unternehmensdienstleistungen, Finanzdienstleistungen, Steuern, Rechnungswesen, Recht und das Erziehungswesen. Der Konzern erzielte 2005 einen Jahresumsatz von 3.4 Milliarden Euro und beschäftigt weltweit ca. 18.400 Mitarbeiter und ist in Europa, Nordamerika und im Raum Asia/Pacific vertreten. Der niederländische Konzern hat seinenSitz in Amsterdam. Mehr unter www.wolterskluwer.com. In Deutschland ist Wolters Kluwer seit knapp 20 Jahren vertreten. 1987 wurde der Hermann Luchterhand Verlag (Neuwied) erworben. Heute gehören außerdem die Verlage Werner, R.S.Schulz, Carl Link, C.W. Haarfeld, der Online-Dienst Jurion sowie der Softwareanbieter AnNoText zur Wolters Kluwer Deutschland GmbH. Einer der Schwerpunkte des Programms der Verlagsgruppe Recht sind umfangreiche Angebote für den spezialisierten Juristen, die 16 bestehenden Fachanwaltschaften und mit dem Werner Verlag insbesondere dem im Baurecht arbeitenden Juristen.
Der Carl Heymanns Verlag wurde 1815 von Carl Heymann gegründet und war seither in Familienhand. Nach der Gründung in Glogau (Schlesien) siedelte der Verlag 1835 nach Berlin um, wo 1945 das Stammhaus zerstört wurde. 1950 findet das Unternehmen einen neuen Stammsitz in Köln. Nach dem plötzlichen Tod von Bertram Gallus im Jahr 2004 übernahm Andreas Gallus die Geschäftsführung des Familienunternehmens. Er musste aber auch mit großen Problemen fertig werden, die nach dem Tode seines Onkels deutlich wurden: Die sehr schnell gewachsene Buchhandelskette konnte nicht gehalten werden [mehr…]. Der Verlag hat sich davon laut Dr. Hermann erholt – dass Andreas Gallus trotzdem aussecheidet, hat private Gründe.
Besondere Tradition im Carl Heymanns Verlag haben Entscheidungssammlungen so wurde bereits 1846 mit der Herausgabe der Entscheidungen der obersten preußischen Gerichte begonnen), die Studienliteratur, das öffentliche Recht sowie das Wirtschaftsverwaltungsrecht. Zahlreiche Zeitschriften, wie etwa das „Deutsche Verwaltungsblatt“ und die „Deutsche Richterzeitung“ erscheinen bei Heymanns.
Geschäftsführer des Carl Heymanns Verlag werden RA Dr. Christoph Knauer und Dr. Ulrich Hermann.
Siehe auch Interview mit Dr. Ulrich Hermann: [mehr…]