Zu einem der beliebtesten Gedichte in der christlichen Szene „Spuren im Sand“ ist jetzt ein Rechtstreit zu Ende gegangen, meldet der Brunnen Verlag. Vor dem Landgericht Frankfurt, Spezialkammer für Urheberrechtssachen, wurde jetzt auch für Deutschland durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung durch die MayfairDirect GmbH geklärt, dass das Gedicht oder Auszüge des Gedichts von Margaret Fishback Powers, „Spuren im Sand“, nicht ohne einen Lizenzerwerb wirtschaftlich verwertet werden darf. Der Brunnen Verlag Gießen setzt sich damit gegen die MayfairDirect GmbH durch.
Margaret Fishback Powers hatte 1964 ihr Gedicht in einer schwierigen Lebenssituation geschrieben und später manchen Freunden und Bekannten eine Kopie zukommen lassen. Knapp zwanzig Jahre später entdeckte sie in einer Buchhandlung in Washington ihren leicht veränderten Text unter Nennung eines fremden Autorennamens als Grußkarte.
Verärgert, suchte sie eine gütlich Klärung, die jedoch nicht zustande kam. Margaret Fishback Powers fehlte der juristisch verwertbare Nachweis, die authentische Autorin des Gedichts zu sein. Erst als die gelernte Lehrerin die alte Originalfassung in einer zur Feier erstellten Hochzeitszeitung wiederentdeckt, veränderte sich die juristische Pattsituation zu ihren Gunsten.
Brunnen-Verlagsleiter Detlef Holtgrefe: „Wir sind nicht glücklich gewesen, dass es in dieser juristisch eindeutigen Angelegenheit zu einer Auseinandersetzung vor Gericht kommen musste.“ In Deutschland hat der Brunnen Verlag Gießen die deutsche Fassung der Autobiografie von Margaret Fishback Powers unter dem Titel „Spuren im Sand“ sowie das Gedicht seit 1996 über 1 Millionen Mal verkauft.