Schnee- und andere Naturkatastrophen sind keine Ausrede mehr für Billigflieger Ersatzleistungen anzubieten, wenn sie vorhersehbar sind. Das urteilte jetzt das Oberlandesgericht Koblenz, wie das Online-Magazin ComputerPartner berichtet.
Sollte ein Flug ausfallen sind auch Billigflieger angehalten, Unterstützungs- und Hilfsleistungen anzubieten. Dabei reicht das Angebot wie im vorliegendem Fall nicht aus, die Passagiere drei Tage später zu befördern. Die Fluggesellschaft hätte sich schon vorher auf die in Nordeuropa nicht ungewöhnlichen Schneefälle einstellen müssen, so die Richter.
In dem vorliegenden Fall war es um eine Familie gegangen, die in Oslo nicht weitertransportiert wurde, weil der Flughafen im Schnee versank. Während die Fluggesellschaft einige über einen Umweg beförderte, wollte man der Familie zumuten, drei Tage länger zu bleiben.
Bleibt die Frage, ob nicht für die Deutsche Bahn auch endlich bessere Hilfsleistungen gelten sollten. Ihre Ausreden bei Verspätungen sind inzwischen so beliebt, dass sie bei manchen Kollegen gesammelt werden: Bombenfund, Kinder auf den Gleisen, Personenschaden, häufen sich in letzter Zeit auffallen oft. Bei derartigen Begründungen braucht die Bahn nämlich nicht zu zahlen. Beste Ausrede bisher: Kupplungsschwierigkeiten…