Die Preisbindung im Schweizer Buchhandel wird vorläufig aufrechterhalten. Das Bundesgericht hat der Beschwerde der Verleger und Buchhändler gegen die von der Wettbewerbskommission verfügten Aufhebung der Preisbindung aufschiebende Wirkung erteilt.
Der Streit um die Buchpreisbindung dauert bereits mehr als acht Jahre [mehr…] [mehr…]. Ein erstes, von den Wettbewerbsbehörden erlassenes Verbot wurde vom Bundesgericht vor vier Jahren aufgehoben, weil mildere Maßnahmen nicht geprüft worden waren.
Nach Abschluss einer umfangreichen Untersuchung erließ die Wettbewerbskommission im März 2005 erneut eine Verfügung, worin die Preisbindung untersagt wurde. Die Rekurskommission für Wettbewerbsfragen schützte diesen Entscheid. Dagegen erhoben sowohl der Börsenverein des Deutschen Buchhandels wie auch der Schweizerische Buchhändler- und Verlegerverband Vewaltungsgerichtsbeschwerde ans Bundesgericht.
„Dieser Beschwerde hat der Präsident der II. Öffentlichrechtlichen Abteilung jetzt aufschiebende Wirkung erteilt. Die Wettbewerbskommission hatte dagegen nichts eingewendet. Damit bleibt die Buchpreisbindung mindestens bis zum höchstrichterlichen Entscheid bestehen,“ schreibt die NZZ: „Die Buchhändler befürchten bei der Aufhebung der Buchpreisbindung diverse Nachteile. Unter anderem geht der Buchhändler- und Verlegerverband davon aus, dass in der Deutschschweiz 30 bis 40 Prozent der Buchhandlungen verschwinden werden und die Bücher mit Ausnahme der Bestseller teurer werden könnten. (Verfügung 2A.430/2006 vom 15. September 2006)“







