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Neues Urteil zum Widerrufsrecht bei ebay-Versteigerungen: Zwei Wochen oder doch ein ganzer Monat?

Versandbuchhändler, die über ebay und andere Internet-Verkaufskanäle ihre Ware absetzen, müssen eine einmonatige Widerrufsfrist einrechnen. Immer mehr Obergerichte urteilen dahingehend, dass die zweiwöchige Widerrufsfrist, auf die die meisten Versender ihre Kunden bisher hinweisen, rechtswidrig seien. Das meldet der Bundesverband der Versandbuchhändler auf seinen Online-Seiten. Der Verband kritisiert, dass derzeit eine rechtliche Unsicherheit bestehe, da es keine eindeutigen Festlegungen gebe.

Allerdings: „Die Einmonats-Frist gilt auch im Internet nur bei „echten “ Versteigerungen. Wer Bücher über die ebay „Sofort kaufen“ oder „Sofort und neu“-Funktion verkauft oder über den Amazon-Marketplace kann es also bei der zweiwöchigen Frist belassen“, so der Verband.

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