Günter Grass hat im Streit um zwei Briefe an den früheren Bundeswirtschafts- und Finanzminister Karl Schiller, die die Frankfurter Allgemeine Zeitung jüngst abdruckte, eine Einstweilige Verfügung gegen die FAZ erwirkt. Diese verbietet es der Zeitung, die Briefe weiter zu verbreiten.
Das Landgericht Berlin erklärt in seinem Beschluss, es bedürfe der ausdrücklichen Freigabe Grass‘ für die Briefe, da diese Urheberschutz genössen. Es wird erwartet, dass die FAZ Einspruch gegen das Urteil einlegen wird.