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Die Mehrwertsteuerposse: Was haben das getrocknete Schweineohr und das Buch gemeinsam?

Das ist keine Scherzfrage: Buch und getrockenete Schweineohren unterliegen gemeinsam dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz. Aber vorsichtig: nicht alle getrockneten Schweinohren. Das Kulturgut Schweineohren und die Forderung nach ermäßigtem Mehrwertsteuersatz glich dem gordischen Knoten, den jetzt Finanzminister Peer Steinbrück mit einen Entschluss durchschlug.

DIE WELT erklärt uns den Beschluss, den sich der Leser auf der Zunge zergehen lassen sollte: „Genießbare getrocknete Schweineohren unterliegen demnach dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent – auch wenn sie als Tierfutter verwendet werden. Getrocknete Schweineohren, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind (Unterposition 0511 99 90 ZT), werden hingegen künftig mit dem Regelsatz versteuert, der ab 1. Januar 2007 von jetzt 16 auf dann 19 Prozent steigt.“

Eine Mehrwertsteuerposse hat eine Ende gefunden, atmet DIE WELT auf. Es könnte allerdings die Hundebesitzer auf die Barrikaden bringen, vermutet das Blatt.

Hörbücher sind keine Kulturgüter und müssen mit 16 Prozent (bald 19 Prozent) versteuert werden, glücklich kann sich schätzen, wer ihnen mit einem getrockneten, aber nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Schweinohr hören kann. Der spart jetzt Steuern.

Und außerdem stellt sich die Frage, wann die Kanzlerin auf die Idee kommt, dass nur lesbare Bücher, die aber für das Altpapier verwendet werden können, mit ermäßigten Steuersatz verkauft werden dürfen und alle Bücher, die nicht zum Lesen geeignet sind, mit dem erhöhten Steuersatz belegt werden müssen. Wie entschiede sie da nur im Fall der Schröder-Memoiren?

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