Nach unser Meldung zur Unterlassungserklärung von buch.de in der vergangenen

Woche erreicht uns eine aktuelle Werbung von Karstadt:
Langsam fällt es schwer, an Zufälle zu glauben: Wieder ist Wochenende, wieder hat sich ein Big Player im Handel einfallen lassen, seine Kunden mit Rabattversprechen zu ködern – dumm nur, dass einige der angepriesenen Produkte unter die Preisbindung fallen: Wir zitieren mal aus dem Preisbindungsgesetz, was es beim Handel mit Globen, Kalendern und Landkarten so auf sich hat:
1. Globen unterliegen zwingend einer Preisbindung ( § 2 Abs. 1 Nr. 2).
2. Kalender können erstmals mit Inkrafttreten des BuchPrG nicht mehr preisgebunden werden. Kalender in Buchform dagegen unterliegen zwingend einer Preisbindung. Verlage müssen Preise für ihre Kalender in Gesamtverzeichnissen, Verkaufskatalogen, Anzeigen sowie im VlB als „unverbindlich“ kennzeichnen.
3. Landkarten unterliegen zwingend einer Preisbindung. Das gilt auch für Wandkarten für den Schulgebrauch, und zwar unabhängig davon, ob diese über den Buchhandel oder den Lehrmittelhandel vertrieben werden.
Herr Wallenfels, übernehmen Sie?