Home > Archiv > Intranet-Regelung im Urheberrecht

Intranet-Regelung im Urheberrecht

Mit dem Inkrafttreten des Fünften Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes am 10. November gilt die umstrittene Intranet-Regelung für den Bildungsbereich nun zunächst bis Ende 2008, meldet heise.de. Es geht um Paragraph 52a des Urheberrechtsgesetzes (UrhG), wonach Lehrer und Wissenschaftler „kleine Teile“ von Werken ausschließlich einem „bestimmt abgegrenzten Bereich von Unterrichtsteilnehmern“ in einem Intranet „öffentlich zugänglich“ machen dürfen. Sie gilt auch für Personen im Rahmen ihrer „eigenen wissenschaftlichen Forschung“.

Weiterlesen: http://www.heise.de/newsticker/meldung/81261/from/rss09

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Thienemann Verlage trauern um früheren Kollegen Stefan Wendel

Die Thienemann Verlage trauern um Stefan Wendel, der am 11. März 2026 im Alter von 62 Jahren unerwartet verstorben ist. Über zwei Jahrzehnte prägte Stefan Wendel die Kinder- und Jugendbuchbranche als Lektor und Programmleiter, zuletzt bei Thienemann, bevor er sich mit einer eigenen Agentur als Berater selbstständig machte.

weiterlesen

Wie war Ihr Monat, Ivna Žic?

„Wie war Ihr Monat?“ fragen wir monatlich Branchenmenschen. Dieses Mal die Autorin Ivna Žic, die den Wortmeldungen-Preis 2026 erhalten hat. Welcher Tag war ihr schönster im vergangenen Monat? Trotz oder

weiterlesen