Untauglicher Skandal – Suhrkamp zwischen Kritik und Mobbing
Klare Worte im „Fall Suhrkamp findet heute in der „Frankfurter Rundschau“ Klaus Lüderssen,Emeritus für Strafrecht und Rechtsphilosophie in Frankfurt am Main. Es sei an der Zeit für einige Klarstellungen, schreibt er: „Bei den Verlagen Suhrkamp und Insel, um die es sich hier handelt, hat es offenbar einen partiellen Wechsel bei den Anteilseignern gegeben, verbunden mit der Suggestion einer sich ankündigenden Übernahme des ganzen Unternehmens durch die Käufer.
Legal kann das gegen den Willen der anderen Anteilseigner nicht geschehen. Das scheinen freilich nur die Juristen zu wissen. Sie sollten es aber vielleicht nicht für sich behalten; zu groß ist inzwischen der allgemeine Aufklärungsbedarf. Die moralischen Fragen, welche die Öffentlichkeit aufwühlen, sind mit den juristischen untrennbar verknüpft; ganz ohne rechtliche Erklärungen kann es also nicht abgehen.“
Äußerungen, dass Ulla Unseld-Berkéwicz nicht zwischen Privatkosten und Entnahmen aus der Stiftung unterscheide, bezeichnet Lüderssen als ehrenrührige Behauptungen – „sie können unter keinen Umständen mit Blick auf die Wahrnehmung berechtigter Interessen oder im Namen der Meinungsfreiheit gerechtfertigt werden, wenn sie unwahr sind. Davon muss man aber, weil sie durch nichts belegt sind, ausgehen, und den Medien, die anstandslos zu ihrer Verbreitung beigetragen haben, ist unter diesen Umständen ein Vorwurf kaum zu ersparen.
Der Verlag hat deshalb mit Recht Strafanzeige erstattet; mit der Einleitung eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens ist zu rechnen. Der dann begründete Tatverdacht kann durchaus dazu führen, dass die Stellung der neuen Gesellschafter problematisch wird. Das sind Rechtsfragen, die längst in kompetenten Händen liegen. Man mag sich deshalb auch auf den Standpunkt stellen, alles in Ruhe abzuwarten.“
Aber so abgeklärt kann der Verlag nicht mehr reagieren, nachdem täglich in den Zeitungen vom „erbitterten Machtkampf“ und ähnlichem die Rede ist und damit gerechnet werden muss, dass Leser und Autoren, Buchhandlungen und Literaturforen das für bare Münze nehmen. Wenn die Mehrheitsgesellschafter nicht wollen, kann nichts passieren. Insofern ist die Reaktion der geschäftsführenden Verlegerin völlig eindeutig.
Die neuen Anteilseigner könnten jedoch – in einer Art Mobbing ohne die gewöhnlichen hierarchischen Voraussetzungen – darauf spekulieren, dass ihre persönlichen Angriffe den erforderlichen Druck erzeugen. Das Drohen mit einem Übel, hier die Aufrechterhaltung, Fortsetzung und vielleicht auch Vertiefung jener Behauptungen über den Umgang mit den Verlagsfinanzen könnte durchaus als Versuch einer Nötigung (zum Verkauf der Anteile) begriffen werden: Das wäre strafbar, wenn nicht aus grobem Unverstand gehandelt wird.“