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Vereinbarung zwischen Börsenverein und GEMA: Neuer Tarif für die Musiknutzung in Hörbüchern

Der Börsenverein und die GEMA haben sich über einen Tarif für die Musiknutzung in Hörbüchern verständigt. „Wir sind froh darüber, dass wir jetzt klare Vorgaben haben, wie wir mit geschützter Musik in Hörbüchern umgehen können. Der Vertrag bringt in fast allen Punkten wesentliche Fortschritte gegenüber der bisherigen Situation“, sagt Claudia Gehre (Der Audio Verlag), die im Sprecherkreis des Arbeitskreises Hörbuchverlage des Börsenvereins das Thema vertritt.

Die Mitglieder des Börsenvereins erhalten nach dieser Regelung einen Gesamtvertragsrabatt von 20 Prozent für die Vertragshilfe, die der Börsenverein der GEMA gegenüber leistet. Die Vergütung wird auf der Grundlage eines aus dem Endverbraucherpreis errechneten Händlerabgabepreises berechnet. Die Vergütung für die Nutzung geschützter Musik entspricht künftig sechs Prozent vom Endverbraucherpreis des Hörbuchs. Außerdem wird eine sekundengenaue Abrechnung eingeführt. Hintergrundmusik wird wie bisher nur mit der Hälfte der Echtspielzeit abgerechnet. In den nächsten Monaten wollen Börsenverein und GEMA gemeinsam die Meldeverfahren vereinfachen.

Fortgesetzt werden die Verhandlungen mit der GEMA über einen Tarif für die Musiknutzung bei Hörbuch-Downloads. Mit einem Abschluss wird erst im Jahr 2007 gerechnet. Der Gesamtvertrag und die Einzelverträge stehen im Internet zum Download bereit.

Ansprechpartnerin ist im Börsenverein Dr. Verena Sich, Telefon 069 / 1306-333, E-Mail: sich@boev.de.

Gesamtvertrag
Einzelvertrag

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