Die Süddeutsche Zeitung hatte in ihrer „Mediathek“ die CD-Sammlung „Jahrhundert-Geiger“ im Wert von EUR 98,00 als kostenlose Zugabe beim Kauf der 30bändigen Brockhaus-Enzyklopädie angeboten. Die Preisbindungstreuhänder hatten hierin einen Verstoß gegen das im Preisbindungsrecht nach wie vor gültige Zugabenverbot gesehen und die SZ abgemahnt. Daraufhin hat die Süddeutsche am 22. Dezember die verlangte Unterlassungserklärung abgegeben, meldet das Portal www.preisbindungsgesetz.de
Rechtlich entzündete sich der Streit an § 7 Abs. 4 Ziff. 1 BuchPrG: Danach sind nur solche Zugaben erlaubt, die „im Hinblick auf den Wert des gekauften Buches wirtschaftlich nicht ins Gewicht fallen“. Im Preisbindungsgesetz ist keine feste Wertgrenze bestimmt, in der Kommentierung wird jedoch eine Grenze von 2% genannt. Die SZ stellte sich hierzu auf den Standpunkt, in Anbetracht einer Investition von EUR 2.490,00 falle der Jahrhundert-Geiger wirtschaftlich nicht ins Gewicht. Die Unterlassungserklärung wurde gleichwohl abgegeben, um die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen.