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Warnung vor Kostenforderungen der Anwaltskanzlei Prinz

Obwohl die rechtlich höchst umstrittenen Massenabmahnungen der Kanzlei Prinz in Zusammenhang mit dem Vertrieb des Buchs „Hinter den Kulissen“ von Dieter Bohlen mittlerweile mehr als drei Jahre zurückliegen, meint die Abmahnkanzlei, jetzt noch Kasse bei Buchhändlern machen zu können.

In den letzten Tagen häufen sich die Beschwerden von Buchhändlern, die Post von der Abmahnkanzlei Prinz erhalten haben, in der sie aufgefordert werden, angebliche Kostenansprüche zu erfüllen.

Die Ansprüche sind mittlerweile verjährt, darüber hinaus wäre auch bei rechtzeitiger Geltendmachung ihre Durchsetzbarkeit höchst zweifelhaft gewesen, was sich auch daran zeigt, dass die Abmahnkanzlei mehr als drei Jahre auf die Geltendmachung verzichtet hatte.

Dass nun nach Eintritt der Verjährung Zahlungsaufforderungen verschickt werden, dürfte in der Verlagsgeschichte einmalig sein, schafft es doch die Gefahr, dass uninformierte Buchhändler zu Unrecht bezahlen.

Die Verlagsgruppe Random House warnt deshalb alle Buchhandlungen nachdrücklich davor, auf diese Schreiben hin irgendetwas zu bezahlen. Stattdessen sollten alle Vorgänge an die Rechtsabteilung der Verlagsgruppe geschickt werden (Neumarkter Straße 28, 81673 München, Fax 089/4136-63718

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