Die deutschen Verlage lehnen den am Mittwoch vom Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zur Umsetzung der Enforcement-Richtlinie der Europäischen Union ab, heißt es in einer Mitteilung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels. Die Richtlinie soll u.a. die Verfolgung von Internet-Piraterie erleichtern.
Nach Ansicht des Börsenvereins wird dieses Ziel durch den aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht erreicht, die Rechtsverfolgung vielmehr erschwert. „Urheber und Verlage werden faktisch schutzlos gestellt“, so Dr. Gottfried Honnefelder, Vorsteher des Börsenvereins. „Piraterie im Internet wird sich nie ganz eindämmen lassen. Es darf aber nicht sein, dass dies einfach hingenommen wird und sich gegen jedes Recht durchsetzt“, so Honnefelder.
Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen verhindern nach Ansicht des Börsenvereins ein schnelles und effektives Vorgehen gegen Internet-Piraterie. Die Deckelung der Abmahngebühren werde dazu führen, dass statt des Rechtsverletzers der betroffene Verlag für die Kosten der Abmahnung aufkommen müsse.
Durch den vorgesehenen Richtervorbehalt wird nach Auffassung des Verbands ein schnelles Vorgehen gegen Personen, die in Internet-Tauschbörsen illegal Bücher und Hörbücher anbieten, vereitelt. Zudem würden die Verlage mit weiteren Kosten belastet, die sie oft nicht wieder werden eintreiben könnten. Der Börsenverein hält darüber hinaus die Anknüpfung des Auskunftsanspruchs an das Vorliegen einer Rechtsverletzung „in gewerblichem Ausmaß“ für praxisfern, weil ein entsprechender Nachweis technisch nicht möglich sei.