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Angaben auf Geschäftsbriefen: So sind sie für alle kaufmännischen Unternehmen einheitlich geregelt

Aus Gründen der Sicherheit gelten für im Handelsregister eingetragene Unternehmen Pflichtangaben, die sich auf jede Art von Geschäftsbriefen (zu denen seit dem ersten Januar 2007 auch E-Mails gehören) beziehen. [mehr…]

Diese Angaben variieren je nach Rechtsform des Unternehmens; genau kann dies auf der Seite http://fast.ihk-duesseldorf.de/Publikationen/M4_Geschaeftsbriefe.pdf
der Industrie- und Handelskammer (IHK) nachgelesen werden.

Da wieder Fälle von Serienabmahnungen bekannt geworden sind, sollte sich jeder dringend ein paar Augenblicke Zeit nehmen, seine Signaturen auf den aktuellen Stand zu bringen.

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