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Bibliotheken und Verlage legen Streit um Urheberrecht in Bildung und Wissenschaft bei / Gemeinsame Stellungnahme von Deutschen Bibliotheksverband und Börsenverein

Im Rahmen eines von Bundesbildungsministerin Annette Schavan initiierten Dialogs von Wissenschaft, Bibliotheken und Verlagen haben sich der Deutsche Bibliotheksverband (DBV) und der Börsenverein auf Vorschläge zur Sicherung einer zukunftsgerichteten Literaturversorgung in Bildung und Wissenschaft verständigt.

Bibliothekaren und Verlegern sei es damit gelungen, ihre jahrelangen Kontroversen über optimale urheberrechtliche Rahmenbedingungen für die wissenschaftliche Literaturversorgung beizulegen, heißt es in einer soeben verbreiteten Presseerklärung des Börsenvereins. „Bibliotheken und Verlage sind wichtige Partner für die Versorgung mit wissenschaftlicher Information. Es ist daher ermutigend, dass Bibliothekare und Verleger für schwierige Themen wie den Dokumentversand durch Bibliotheken und die Einsichtnahme in digitale Dokumente über Netzwerke gemeinsam Lösungen erarbeitet haben. Wir werden ihre Vorschläge gründlich prüfen und die Abgeordneten bitten, sie in die weiteren Beratungen zur bevorstehenden Novellierung des Urheberrechtsgesetzes einzubeziehen”, erklärt Bundesbildungsministerin Annette Schavan.

„Wenn wir Bildung und Wissenschaft auf hohem Niveau wollen, muss das Urheberrecht Anreize für marktwirtschaftliche Lösungen mit Garantien für umfassende Versorgungsangebote der Bibliotheken verbinden. Das ist die Kernbotschaft, die Bibliothekare und Verlage mit ihrem Papier aussenden“, so Gottfried Honnefelder, Vorsteher des Börsenvereins. Claudia Lux, Generaldirektorin der Zentral- und Landesbibliothek Berlin und Vorsitzende des Deutschen Bibliotheksverbands betont: „Bildung und Wissenschaft in Deutschland brauchen flexible und zukunftsorientierte rechtliche Rahmenbedingungen für die Information. Bibliothekare und Verleger stellen sich mit diesem Papier gemeinsam ihrer Verantwortung für eine moderne, an den Interessen der Nutzer ausgerichtete Informationsversorgung.”

Bibliotheken und Verlage schlagen in ihrem gemeinsamen Papier statt einer Regelung ausschließlich über gesetzliche Eingriffe einen marktwirtschaftlich orientierten Ansatz vor. Danach sollen die bislang geplanten Urheberrechtsschranken modifiziert und teilweise in Verpflichtungen der Verlage umgeformt werden, den Bibliotheken digitale Inhalte zu angemessenen Bedingungen zu lizenzieren Echte gesetzliche Regelungen sollen subsidiär greifen, wo der Markt kein adäquates Lizenzierungsangebot bietet.

Neben den damit geschaffenen verbesserten Online-Zugängen in den Bibliotheken entwickelt der Börsenverein auch zur Erweiterung bibliothekarischer Dienstleistungen die Plattform „Volltextsuche online”, um bei den bisher überwiegend als Printpublikationen vorliegenden Lehrbüchern und Monographien ein überzeugendes digitales Angebot zu schaffen. In Verbindung damit wird ein System individueller Lizenzen geplant, mit dem allen Campusangehörigen und allen Mitarbeitern von Forschungseinrichtungen ein umfassender Online-Zugang ermöglicht wird. Dann können Werke rund um die Uhr auch unabhängig vom Standort des Rechners online zugänglich gemacht werden, die vom Verlag nur in Printform angeboten werden.

Hintergrund der Stellungnahme ist ein Gesetzentwurf zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft über den der Deutsche Bundestag derzeit berät. Ziel aller Beteiligten ist es dabei, Nutzern deutscher Bitdungs- und Forschungseinrichtungen wissenschaftliche Informationen möglichst umfassend und leicht zugänglich zu machen.

Von zentraler Bedeutung sind dafür die Erschließung der Möglichkeiten der Digitaltechnologie und insbesondere der Online-Zugang zu Buch- und Zeitschrifteninhalten sowie originär digitalen Publikationen. Die Bundesregierung hat dafür im Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft u.a. die Schaffung zweier Urheberrechtsschranken (§§ 52b und 53a UrhG-E) vorgesehen.

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